Die Rechte der Kinder müssen unter allen Umständen Vorrang haben

01. April 2026

Die Schweiz setzt ihre Verpflichtungen aus der UNO-Kinderrechtskonvention im Asyl- und Ausländerrecht noch nicht genügend um. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst daher, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf im Umgang mit schutzsuchenden Kindern anerkennt. Nun braucht es rasche Verbesserungen, aber auch ein konsequentes Umdenken bei allen beteiligten Akteuren. In ihrem neuen Positionspapier zum besonderen Schutzbedarf von Minderjährigen im Asylbereich fordert die SFH deshalb: Das Wohl des Kindes muss stets Vorrang haben – Kinderrecht vor Migrationsrecht.

Bern, 01.04.2026 

Der Bundesrat hat im Auftrag des Parlaments die Situation von schutzsuchenden Kindern im Asyl- und Ausländerrecht analysiert. In seinem heute publizierten Bericht kommt er zum Schluss, dass zwar Fortschritte zur bessern Wahrung des Kindeswohls erzielt wurden. Nach wie vor bestehen bei der Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) im Asylbereich aber grosse Lücken – insbesondere im Asylverfahren, bei der Unterbringung, beim Familiennachzug und bei Wegweisungen. 

Die SFH teilt diese Einschätzung und begrüsst daher, dass der Bundesrat in weiten Teilen den Handlungsbedarf anerkennt, den die SFH auch in ihrem neuen Positionspapier zum besonderen Schutzbedarf von Minderjährigen im Asylbereich aufzeigt. Zugleich bedauert sie, dass der Bericht des Bundesrates bis auf die Einsetzung einer Arbeitsgruppe erst wenige konkrete Massnahmen vorsieht, um die Wahrung des Kindeswohls unter allen Umständen vollumfänglich zu gewährleisten.

Systematische und individuelle Abklärung

So muss insbesondere das Asylverfahren besser auf das Kindeswohl abgestimmt werden. Dies erfordert zwingend eine systematische und individuelle Abklärung der Situation jedes Kindes – ein Ansatz, der bisher fehlt. Die SFH begrüsst daher, dass der Bundesrat hier nun wirksame Verbesserungen erzielen will.

Kritisch beurteilt sie hingegen die bundesrätliche Zurückhaltung bei der Familienzusammenführung. Das Recht auf Familienleben ist ein Grundrecht, das nicht nur durch die KRK, sondern auch durch die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert wird. Für Kinder ist es von entscheidender Bedeutung, gemeinsam mit ihren Angehörigen aufwachsen zu können. Das gilt auch für unbegleitete Minderjährige. Dennoch lehnt der Bundesrat den sogenannten umgekehrten Familiennachzug ab, der es diesen Kindern ermöglichen würde, ihre Eltern zu sich zu holen und mit ihnen aufzuwachsen.

Anerkannte Mängel bei der Unterbringung, aber kaum konkrete Lösungen

Bei der Unterbringung und Betreuung von Kindern im Asylbereich räumt der Bundesrat zwar ein, dass Verbesserungen notwendig sind. Von der Schaffung verbindlicher Mindeststandards, die wirklich kindgerechte Unterkünfte schweizweit einheitlich ermöglichen würden, sieht er jedoch ab. Stattdessen hält er am bestehenden Unterbringungskonzept fest, das sich aber nicht am Kindeswohl orientiert, sondern ausschliesslich an der Logik des Asylverfahrens.

Positionspapier zu unbegleiteten Kindern

Die SFH fordert deshalb in ihrem Positionspapier zum besonderen Schutzbedarf von unbegleiteten Minderjährigen im Asylbereich ein grundsätzliches Umdenken: Das Wohl des Kindes und dessen spezifische Rechte müssen unter allen Umständen Vorrang haben und kinderrechtliche Standards in jeder Phase des Aufenthalts in der Schweiz respektiert und durchgesetzt werden: Kinderrecht vor Migrationsrecht. Die SFH ist gerne bereit, ihre Expertise in die geplante Arbeitsgruppe einzubringen, um die Rechte der Kinder nachhaltig zu stärken

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