Äthiopien: Fragwürdiger Deal bietet keine Garantien

17. Januar 2019

Trotz unzureichender Sicherheit droht 300 Äthiopiern und Äthiopierinnen wegen des soeben unterzeichneten Rückübernahmeabkommens mit Äthiopien die Zwangsausschaffung. Als besonders skandalös beurteilt die SFH, dass der repressive äthiopische Geheimdienst (Niss) auf Einladung der Schweiz Zugang zur äthiopischen Diaspora erhält.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert aufs Schärfste, dass die Schweiz das Rückübernahmeabkommen Äthiopiens mit der EU übernommen und soeben unterzeichnet hat. Denn trotz teilweiser demokratischer Öffnung kann Äthiopien die Einhaltung der Menschenrechte nicht garantieren. Aufgrund der nach wie vor unsicheren Lage vor Ort spricht sich die SFH generell gegen Rückführungen von abgewiesenen Asylsuchenden nach Äthiopien aus.

Infolge des Rückübernahmeabkommens müssen nun 300 Personen mit Wegweisungsentscheid in ihr Herkunftsland Äthiopien ausreisen. Die Betroffenen können neu unter Zwang per Flugzeug und in Begleitung von Sicherheitspersonal ausgeschafft werden. Als geradezu skandalös beurteilt die SFH die Tatsache, dass dies unter Einbezug des für seine Repressionen gegenüber Regierungsoppositionellen berüchtigten äthiopischen Geheimdienstes (Niss) geschehen soll. Bereits vor der Rückschaffung zieht die Schweiz den Niss für die Identifikation der Betroffenen bei. Der Geheimdienst erhält so Zugang zu sensiblen Informationen zur äthiopischen Diaspora in der Schweiz. Damit ist deren Sicherheit unnötig gefährdet.

In Äthiopien hat sich die Situation nach Einschätzung der SFH nur unwesentlich verbessert. Zwar befindet sich das Land auf dem Weg zu einer demokratischen Öffnung. Doch sind nach wie vor alte Strukturen an der Macht, die diesem politischen Aufbruch entgegenstehen. Das Land ist von grosser Armut rund eines Drittels der Bevölkerung sowie heftigen territorialen Auseinandersetzung geprägt. Die Restriktionen gegen Bürgerrechtsorganisationen sind noch nicht aufgehoben. Das Antiterrorismusgesetz muss noch reformiert werden.

Aus Sicht der SFH nimmt die Schweiz mit diesem Rückübernahmeabkommen ein viel zu grosses Risiko in Kauf. Sollte die Schweiz tatsächlich Zwangsausschaffungen anordnen, fordert die SFH das Staatsekretariat für Migration (SEM) dazu auf, auch in Äthiopien für die Sicherheit der Betroffenen zu sorgen. Abgesehen davon, dass dieser Vertrag nicht hätte unterzeichnet werden dürfen, gilt es bei Anzeichen von Menschenrechtsverletzungen sofort auszusetzen.

Helfen Sie geflüchteten Menschen.

Jetzt spenden