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Dafür setzen wir uns ein

Einheitliche Standards und Ansätze schaffen

Es braucht schweizweit einheitliche Standards sowohl für die Vermittlung in Gastfamilien als auch für deren Begleitung und finanzielle Entschädigung.

Damit die privaten Unterbringungen von Dauer sind, müssen die Gastfamilien unterstützt und begleitet werden. Die Kompetenzen für die Unterbringung der Geflüchteten und deren Vermittlung in Gastfamilien sind allerdings sehr unterschiedlich geregelt. Je nach Kanton sind hierfür entweder der Kanton selbst, die Gemeinden oder mandatierte Hilfswerke oder andere Drittstellen zuständig. Es braucht deshalb schweizweit einheitliche Standards sowohl für die Vermittlung in Gastfamilien als auch für deren Betreuung und Begleitung. Damit das Engagement für die Gastgebenden nicht zur finanziellen Belastung wird, müssen diese zudem entschädigt werden. Auch hier braucht es einheitliche Ansätze.

Private Unterbringung im Asylwesen etablieren

Die private Unterbringung soll für alle Flüchtlingsgruppen geöffnet und im Asylwesen etabliert werden.

In der Mehrheit der Kantone gibt es inzwischen Lösungen für die private Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten. Auf diesem Erfolg wollen wir aufbauen und die Gastfamilien für alle Flüchtlingsgruppen öffnen und im Asylwesen etablieren. Einige bereits aktive Gastgebende wären bereit, Geflüchtete aus anderen Krisengebieten aufzunehmen oder sich um unbegleitete Minderjährige oder besonders verletzliche Personen zu kümmern. Diese Angebote wollen wir nutzen. In einigen Kantonen war das in den vergangenen Jahren bereits möglich. Andere Kantone denken nun in dieselbe Richtung.

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