- Jeder Mensch, der aufgrund von Verfolgung, Krieg oder Gewalt flüchten muss, braucht Schutz. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, Geflüchteten Schutz zu gewähren, unabhängig von Herkunft, Status oder Aufenthaltsort.
- Der Flüchtlingsschutz muss auch in Zukunft gesichert sein. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe dafür einzustehen, dass Geflüchtete auch weiterhin Schutz bekommen. Denn ein Angriff auf die Rechte von Geflüchteten ist immer auch ein Angriff auf die weltweite Ordnung, die Schutz und Würde für alle Menschen garantiert.
- Die Genfer Flüchtlingskonvention ist das zentrale internationale Schutzinstrument und schreibt erstmalig das Recht für alle Menschen fest, ein Asylgesuch stellen zu dürfen. Sie wird in diesem Jahr 75 Jahre alt und steht unter Druck wie nie. Das Prinzip, dass jeder Mensch unabhängig von Herkunft, Status oder Aufenthaltsort Schutz verdient, ist eine der grössten Errungenschaften der modernen Geschichte und muss verteidigt werden.
- Die Schweizerische Flüchtlingshilfe steht seit 90 Jahren für den Flüchtlingsschutz in der Schweiz ein. Sie wurde am 17. Juni 1936 als «Schweizerische Zentralstelle für Flüchtlingshilfe» (SZF) vor dem Hintergrund der Flüchtlingsnot der 30er Jahre gegründet und hat den Schutz für geflüchtete Menschen in der Schweiz und die Entstehung des nationalen Asylsystems massgeblich geprägt.
