Zwei Frauen arbeiten gemeinsam im Garten

Allgemeine Geschäftsbedingungen Asylsymposium

1. Geltungsbereich der AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem*r Kund*in und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) im Zusammenhang mit dem Asylsymposium.

2. Akzeptanz der AGB

Mit seiner/ihrer verbindlichen Anmeldung zum Asylsymposium akzeptiert der*die Kund*in die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt.

3. Anmeldung und Fakturierung des Tagungsbeitrages

Die Anmeldung mittels Onlineformular ist verbindlich. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist innert einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, spätestens aber am Tag vor dem Veranstaltungsbeginn, auf das von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) angegebene Konto einzubezahlen.

Die Teilnehmerzahl am Asylsymposium ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Die auf der Webseite www.asylsymposium.ch ersichtlichen Preisangaben für das Asylsymposium sind in Schweizer Franken aufgeführt. Die Bezahlung wird ausschliesslich in Schweizer Franken entgegengenommen.

4. Abmeldung und Abmeldekosten

Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor der Veranstaltung sind 50% der Teilnahmekosten zu entrichten. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben ist – unabhängig vom Verhinderungsgrund – der ganze Teilnehmerbetrag geschuldet.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält sich die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) rechtliche Schritte vor.

5. Datenschutz / Persönlichkeitsschutz

Die Teilnehmenden des Asylsymposiums zeigen sich mit der Anmeldung einverstanden, dass

  • Allen Teilnehmenden eine Teilnahmeliste (Vorname, Name, Funktion, Organisation) ausgehändigt wird und die Anmeldedaten für die nächste Ausschreibung verwendet werden. Die persönlichen Daten werden dabei vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) und UNHCR Foto- und Videomaterial, das während des Asylsymposiums entsteht, für die externe Kommunikation während und nach der Veranstaltung verwenden dürfen.

6. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Bern. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

7. Kontaktadresse