2010 bis 2020

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe beteiligt sich an Testbetrieben für das beschleunigte Asylverfahren, bei dem den Asylsuchenden dank der SFH eine Rechtsvertretung zur Seite steht.

Sie sorgt mit dem innovativen Gastfamilienprojekt für Aufmerksamkeit, in dem vorläufig aufgenommene Personen privat untergebracht werden. 2015 zieht Morad Essa aus Eritrea als erster Flüchtling bei einer Gastfamilie im Kanton Waadt ein. Am 5. Juni 2016 wird an der Urne mit grosser Mehrheit das neue beschleunigte Asylverfahren angenommen, das Asylsuchenden zum ersten Mal von Beginn an unentgeltlich einen Rechtsschutz garantiert – eine fundamentale Verbesserung für die Geflüchteten. Im März 2019 geht das neue Asylverfahren mit direkter Beteiligung der SFH in allen sechs Asylregionen in die Umsetzung. 

Die 2010er Jahre sind von den Krisen und Kriegen in erster Linie in Syrien und Afghanistan geprägt. Die SFH lanciert 2015 das Gastfamilien-Projekt für alle Geflüchteten.
(Foto: SFH)
Mit dem neuen Asylverfahren erhalten Asylsuchende unentgeltlichen Rechtsschutz.
Am 5. Juni 2016 wird an der Urne mit grosser Mehrheit das neue beschleunigte Asylverfahren angenommen, das Asylsuchenden zum ersten Mal von Beginn an unentgeltlich einen Rechtsschutz garantiert – eine fundamentale Verbesserung für die Geflüchteten.
(Foto: SFH)
2018 übergeben SFH-Direktorin Miriam Behrens und HEKS-Direktor Peter Merz dem Bundesrat die Petition für «sichere und legale Fluchtwege in die Schweiz».
(Foto: SFH/Bernd Konrad)