1970 bis 1980

Die Schweizerische Zentralstelle für Flüchtlingshilfe setzt sich für die Verankerung des Asylrechts in der Verfassung ein, damit der Anspruch auf Asyl von unabhängigen Richtern geschützt werden kann.

Der Bund nimmt weiterhin Flüchtlinge im Rahmen von Kontingenten auf. Sie kommen aus verschiedenen Ostblock-Staaten, ab 1973 aus Chile, ab 1975 aus Vietnam und Kambodscha.
Die Flüchtlingshilfe initiiert 1972 die Gründung der Asylrechtskommission. Gemeinsam mit Staatsrechtlern, Politikern und Behördenmitgliedern wird hier der Grundstein zum ersten Asylgesetz der Schweiz gelegt. Das vom Parlament 1979 verabschiedete Asylgesetz kodifiziert die bis dahin grosszügige Asylpraxis auf der Basis der Genfer Flüchtlingskonvention und zeugt von einem offenen und liberalen Geist. 

Frühe Arbeitsintegration mit vietnamesischen Geflüchteten 1975.
Ab 1975 werden vietnamesische Geflüchtete im Kontingent aufgenommen. Dank der Konjunkturlage finden die SFH und ihre Mitgliedorganisationen relativ rasch Unterkunft und Arbeitsmöglichkeiten.
(Foto: SFH/Caritas, Karl Gähwyler)
Solidaritätsdemonstration für geflüchtete Chileninnen und Chilenen.
Nach dem Militärputsch in Chile im September 1973 suchen viele Chileninnen und Chilenen auch Schutz in der Schweiz. Nach Drängen der Hilfswerke und Protesten aus der Bevölkerung werden schliesslich 1’400 chilenische Flüchtlinge per Bundesbeschluss aufgenommen.
(Foto: SFH/RDZ)
Geflüchtete aus Kambodscha, Laos und Vietnam finden bis Ende der 1970er Schutz in der Schweiz.
Von 1975 bis 1980 nimmt die Schweiz über 8'000 Menschen aus Kambodscha, Laos und Vietnam (Boatpeople) in Kontingenten auf. Die SFH fotografierte die Gruppen oft bei der Ankunft am Flughafen Zürich.
(Foto: SFH)