1960 bis 1970

Die Schweizerische Zentralstelle für Flüchtlingshilfe erreicht, dass Flüchtlinge arbeiten dürfen und Anerkannte nach fünf Jahren eine Niederlassung mit dem Ziel der Einbürgerung erhalten.

Sie engagiert sich seither auch in den Bereichen Integration und Bildung, zum Beispiel über eine Kooperation mit dem Lehrerverband, mit Ländervorträgen und Begegnungsanlässen. 1968 genehmigt der Bundesrat die mit der Flüchtlingshilfe ausgehandelte Hilfswerksvertretung (HWV). Damit sind ihre Mitglieder fortan als teilnehmende Beobachtende bei den Anhörungen zugelassen. Eine wichtige Grundlage für ein faires Asylverfahren ist geschaffen.

1968 Fähnchenverkauf für Geflüchtete aus der Tschechoslowakei.
Als nach dem kurzen Prager Frühling im August 1968 russische Panzertruppen in das Land eindringen, flüchten tausende Menschen aus der damaligen Tschechoslowakei in den Westen. Wieder ist die Solidarität in der Schweiz mit geflüchteten Menschen aus Ostblockstaaten gross, insgesamt finden rund 14'000 tschechoslowakische Geflüchtete Schutz in der Schweiz.
(Foto: SFH/André Melchior)
Die Schweiz nimmt tibetische Geflüchtete auf.
Ab 1961 werden tibetische Flüchtlinge in der Schweiz in Kontingenten aufgenommen, die nach dem Aufstand 1959 nach Nepal oder Indien geflüchtet sind. In der Schweiz sind die über 4000 geflüchteten Tibeterinnen und Tibeter, vorwiegend Familien, willkommen und werden in Gemeinschaftsunterkünften (in der Deutschschweiz sogenannte «Heimstätten») untergebracht. Die Schweiz beherbergt bald schon die grösste tibetische Gemeinschaft Europas.
(Foto: SFH/Karl Gähwyler)
Zwei russische sogenannte Hardcore-Flüchtlinge in Zürich-Kloten 1960.
Heimatlose, oft hochbetagte Menschen, die unter UNHCR-Schutz werden in der Schweiz aufgenommen und verbringen ihren Lebensabend in verschiedenen Altersheimen für Flüchtlinge. Viele mussten schon einmal flüchten, wie beispielweise 220 aufgenommene Russinnen und Russen, die 1917/1918 bereits vor der russischen Revolution nach China geflüchtet sind und keine Angehörigen mehr haben. Die Schweiz nimmt im Rahmen der UNHCR-Aufrufe ab 1945 bis 1970 insgesamt 1841 Hardcores sowie behinderte Flüchtlinge auf.
(Foto: SFH)