1950 bis 1960

Die Schweizerische Zentralstelle für Flüchtlingshilfe wirkt an der nationalen Auslegung und Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention mit, die 1955 in der Schweiz in Kraft tritt. Das bedeutende Abkommen hält zum ersten Mal, zunächst auf Europa beschränkt, grundlegende Rechte von Flüchtlingen fest.

Mit tatkräftiger Unterstützung aus der Zivilbevölkerung engagiert sich die Flüchtlingshilfe 1956 in der Betreuung, Unterbringung und materiellen Unterstützung von Flüchtlingen aus Ungarn, die der Bund im Rahmen von Kontingenten aufnimmt. 

Die Schweiz gehört zu den ersten 19 Staaten, die 1951 in Genf das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, die Genfer Flüchtlingskonvention, unterzeichnet.
In Kraft gesetzt wird die GFK in der Schweiz allerdings erst 1955 für Geflüchtete aus europäischen Staaten, die aufgrund des Holocausts und der Kriegshandlungen vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg bis zum 1. Januar 1951 zu Flüchtlingen geworden sind.
(Foto: UN Photo/ES)
Kollekte im leeren Alfred Escher Brunnen in Zürich für ungarische Geflüchtete am 2. Dezember 1956.
Ungarinnen und Ungarn suchen Ende 1956 nach der sowjetischen Invasion Schutz in der Schweiz. Viele sind zuvor zu Fuss über die ungarisch-österreichische Grenze geflüchtet und reisen mit dem Zug in die Schweiz. Insgesamt nimmt die Schweiz im Kontingent, ohne Prüfung in einem Asylverfahren, rund 10'300 ungarische Geflüchtete auf. Die Solidarität der schweizerischen Bevölkerung mit Menschen, die aus sowjetischen Staaten in die Schweiz flüchten, ist gross.
(Foto: SFH/RDZ)
Eines der hochwertigen SFH-Abzeichen der 1950er Jahre.
Die SFH und ihre Mitgliedorganisationen finanzieren die Betreuung, Unterkunft und Integrationsprozesse in Arbeit uns Gesellschaft hauptsächlich durch innovative Sammlungen und Spendenaufrufe. Dazu wird jedes Jahr ein neues Abzeichen für Solidaritätssammlungen und später für den Verkauf am Nationalen Flüchtlingstag kreiert.
(Foto: SFH)