Die Schweizerische Zentralstelle für Flüchtlingshilfe übernimmt zentrale Aufgaben bei der Rechtsberatung, der Weiterreise von Jüdinnen und Juden sowie anderen Opfergruppen des Nationalsozialismus und bei der Rückwanderung von Kriegsvertriebenen. Sie engagiert sich im internationalen Flüchtlingsschutz. Sie leitet 1946 eine bedeutende Wende in der Flüchtlingspolitik ein, indem sie ein dauerhaftes Asyl für Reiseunfähige und Kinder erreicht. Damit wird die Schweiz vom Transitland zum Aufnahmeland. Die Flüchtlingshilfe richtet unter dem Namen «Alpenruhe» ein eigenes Heim für alte und gebrechliche Flüchtlinge ein.

Die Schweiz versteht sich bis 1948 als Transitland, das bedeutet, dass erwachsene Geflüchtete eine dreimonatige Toleranzbewilligung erhalten, um ihre Weiterreise zu organisieren.
(Foto: SFH, 1941)

Während des Zweiten Weltkriegs sind Flüchtlinge in der Schweiz in Arbeits- oder Internierungslagern, in Flüchtlingsheimen (Homes) oder in Freiplatz, das heisst privat, untergebracht. Kinder und Minderjährige wurden in der Regel getrennt von den Eltern in Pflegefamilien platziert.
(Foto: SFH/Hans Staub)

Der damalige Präsident der SFH, Flüchtlingspfarrer Paul Vogt, kann das ursprüngliche Golfhotel in der Gemeinde Gstaad-Saanen günstig erwerben. Dort verbringen viele sogenannte Hardcores ihren Lebensabend. Das sind heimatlose, oft hochbetagte Menschen, die unter UNHCR-Schutz stehen.
(Foto: SFH)
