Status S: SFH begrüsst Integrationsbemühungen – aber es braucht mehr

08. Mai 2024

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst grundsätzlich die verstärkten Bemühungen von Bund und Kantonen zur Förderung der Erwerbsintegration von Geflüchteten aus der Ukraine. Die heute angekündigten Massnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung – weitere sind aber nötig, wenn die ambitionierte Erwerbsquote von 40% bis Ende Jahr erreicht werden soll. Die SFH fordert zudem, dass mit dem Fokus auf den Status S die Benachteiligung von Kriegsvertriebenen aus anderen Ländern nicht noch weiter verstärkt werden darf.

Die Integrationsförderung für Geflüchtete aus der Ukraine soll aus Sicht der SFH umfassend und zielgerichtet mit den bewährten Instrumenten der Integrationsagenda erfolgen. Zentral ist dabei die Intensivierung der Sprachförderung, daneben braucht es namentlich Potenzialabklärungen, Jobcoaching und Unterstützung bei Aus- und Weiterbildungen sowie bei Diplomanerkennungen. Die SFH empfiehlt, die dafür notwendigen Mittel in der Anfangsphase des Aufenthaltes in der Schweiz gemäss Integrationspauschale zu erhöhen.

Griffigere Massnahmen nötig

Die SFH begrüsst daher grundsätzlich die heute vom Bundesrat angekündigten Massnahmen, die in die richtige Richtung gehen. So etwa die Schaffung einer Stellenplattform für hochqualifizierte Flüchtlinge, die aber für alle Flüchtlingsgruppen zugänglich sein sollte. Insgesamt sind die angekündigten Massnahmen aus Sicht der SFH indes noch zu wenig griffig – gerade angesichts des ambitionierten Zieles, die Erwerbsquote von Geflüchteten mit Status S bis Jahresende auf 40% zu erhöhen.

Das gilt etwa für die Bestrebungen, die Unterstützung zur Anerkennung von Abschlüssen und Diplomen zu verbessern. Die entsprechenden zivilgesellschaftlichen Projekte haben sich seit Jahren bewährt. Eine Pilotphase ist daher nicht notwendig. Stattdessen sollten solche Positivansätze nun rasch flächendeckend umgesetzt werden. Grossen Handlungsbedarf sieht die SFH auch etwa bei zusätzlichen Massnahmen im Bereich der Kinderbetreuung, damit die vielen geflüchteten Frauen mit kleinen Kindern überhaupt die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit haben.

Keine Benachteiligungen

Die SFH nimmt weiter zur Kenntnis, dass mit verlängerten Ausreisefristen bessere Perspektiven für erwerbstätige Personen nach Beendigung des Schutzstatus S geprüft werden. Dies darf allerdings weder zu einer Benachteiligung von Personen mit Status S führen, die noch in Ausbildung sind oder keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, noch zu einer weiteren Ungleichbehandlung von Kriegesvertriebenen aus anderen Herkunftsländern, die vorläufig aufgenommen sind (Status F). Die SFH bekräftigt daher ihre Forderung nach einem neuen, einheitlichen Schutzstatus, um die Gleichbehandlung aller Kriegsvertriebenen zu gewährleisten.

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