Interessierte

Spielen Sie mit dem Gedanken, Gastfamilie zu werden? Möchten auch Sie einen wertvollen Beitrag zur Integration von Geflüchteten leisten und dabei einen einmaligen Austausch erleben? Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) stellt Ihnen alle Informationen zur Verfügung, die Sie benötigen, um sich ausführlich auf diese bereichernde Aufgabe vorzubereiten. Melden Sie sich noch heute an.

Das Gastfamilienprojekt der SFH

Gastfamilienprojekt 2014

2014 unter dem Motto «Flüchtlinge willkommen heissen» gestartet, knüpft das Gastfamilienprojekt dort an, wo es im Asylprozess meist hapert: bei der sozialen und beruflichen Integration. Durch die Aufnahme bei Gastfamilien sollen Geflüchtete zu einem selbständigen Leben in der Schweiz finden. Denn wer sich willkommen fühlt, menschliche Nähe und Wertschätzung erfährt sowie Orientierungshilfe und Unterstützung erhält, findet sich schneller in der neuen Situation zurecht und kann sich rascher eine neue Existenz aufbauen. Gewinnen können dabei beide Seiten. Die Geflüchteten finden schneller zu einem selbständigen Leben in der Schweiz und die Gastfamilien erfahren durch den Austausch mit Geflüchteten eine nachhaltige Bereicherung ihres Alltags.

Gastfamilienprojekt 2022

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Mehr als 8 Millionen Menschen sind seither aus der Ukraine geflüchtet, davon 80'000 in die Schweiz. Mit der Aktivierung des Status S konnten die Geflüchteten direkt in Kantonen und Gemeinden sowie in Gastfamilien untergebracht werden.

Um die hohe Zahl an Schutzsuchenden adäquat empfangen, unterbringen und begleiten zu können, hat die SFH das Gastfamilienprojekt im Frühjahr 2022 innert kürzester Zeit reaktiviert. Dank der grossen Solidarität und Bereitschaft der Schweizer Bevölkerung konnte allen ukrainischen Geflüchteten ein Dach über dem Kopf geboten werden. In den meisten Kantonen wird in Gastfamilien vermittelt und die bereits vermittelten Gastfamilien werden von den Mitgliederorganisationen der SFH und weiteren Partnern im Auftrag der Behörden begleitet und betreut.

Gastfamilienprojekt 2023

Die SFH hat das Gastfamilienprojekt während der Syrienkrise lanciert, in der Ukrainekrise erfolgreich reaktiviert und mittlerweile mit fast allen Kantonen massgeschneiderte Lösungen für den Umgang mit der privaten Unterbringung gefunden. In einigen Kantonen wird seit der aktuellen Krise die Öffnung für Geflüchtete anderer Herkunftsländer getestet, in anderen ist diese bereits seit der Syrienkrise Praxis. Das Modell ist also auch auf andere Flüchtlingsgemeinschaften anwendbar. Darauf wollen wir aufbauen und mit Ihrer Hilfe den Zugang zur Gastfamilienunterbringung für alle Flüchtlingsgruppen ermöglichen.

Anmeldung als Gastfamilie

Registrierung

Die private Unterbringung von Geflüchteten ist in der Schweiz kantonal oder kommunal und entsprechend sehr unterschiedlich organisiert. Der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) oder ihren Partnerorganisationen kommt dabei teilweise eine zentrale Rolle zu. Ob Geflüchtete bei Gastfamilien platziert werden dürfen, darüber entscheidet je nach Zuständigkeit der Kanton oder die Gemeinde. Sie sind hauptverantwortlich für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten.

Mit einem Klick auf Ihren Wohnkanton erfahren Sie, wie sich die dortige Situation präsentiert und wo Sie sich als Gastfamilie registrieren können. Dabei ist stets der Kanton bzw. die Gemeinde relevant, wo sich die angebotene Unterkunft befindet.

Kanton Aargau

Der Kanton Aargau bringt Schutzsuchende grundsätzlich in den bestehenden Asylunterkünften des Kantons und der Gemeinden unter. Allgemeine Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons.

Kanton Appenzell Innerrhoden

Der Kanton Appenzell Innerrhoden bringt Schutzsuchende grundsätzlich in den bestehenden Asylunterkünften unter. Welche Unterstützungsmöglichkeiten es für Gastfamilien und ihre Gäste gibt erfahren Sie auf der entsprechenden Ukraineseite des Kantons. Hierzu können Sie sich an die  Leiterin des Asylzentrums, Esther Hörnlimann (esther.hoernlimann@gsd.ai.ch oder 071 788 94 25) wenden. Generelle Informationen zum Thema Ukraine erhalten Sie über diese Seite des Kantons.

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich direkt über das Anmeldeformular der SFH registrieren.

Für die Begleitung der Gastfamilien sind die Gemeinden bzw. Asylsozialregionen zuständig. Aktuell stehen innerhalb des Kantons genügend Plätze für die Unterbringung von Personen mit dem Schutzstatus S zur Verfügung, potenzielle Gastfamilien werden nach Bedarf über die Asylsozialdienste und die Gemeinden angefragt. Folgende Broschüre erteilt detaillierte Auskünfte über die Situation auch für Gastfamilien. Generelle Informationen zum Thema Ukraine erhalten Sie über diese Seite des Kantons. Die entsprechende Infoline (071 353 66 66) ist am Mo, Mi und Fr, 9 - 12 Uhr oder unter ukraine@ar.ch erreichbar.

Kanton Bern

Der Kanton Bern bringt Schutzsuchende grundsätzlich in den bestehenden Asylunterkünften unter.  Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Gastfamilien und ihre Gäste, sowie zu allgemeinen Themen finden Sie auf der Seite des Kantons. .

Zur Unterstützung von Gastfamilien und Schutzsuchenden steht eine Telefon-Hotline der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion zur Verfügung. Die Nummer 031 636 98 80 ist von Mo - Do, 8 – 12 Uhr und 13 Uhr 30 –17 Uhr und am Freitag 8 –12 Uhr und 13 Uhr 30 – 16 Uhr, bedient. Auskünfte werden auch per E-Mail unter info.asyl@be.ch erteilt.

Kanton Basel-Land

Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden für die Unterbringung und Unterstützung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zuständig. Erste Ansprechstelle sind daher immer die zuständigen Gemeinden. Allgemeine Informationen zum Thema Sozialhilfe finden Sie auf der Homepage des kantonalen Sozialamt. Die Kontaktdaten des kantonalen Sozialamt finden Sie ebenfalls auf der Homepage

Kanton Basel-Stadt

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich auf der Website von GGG Benevol registrieren. Für die Betreuung und Begleitung der Gastfamilien ist GGG Benevol zuständig. Kontakt zu Bürozeiten Tel. 061 261 74 24, E-Mail: info@ggg-benevol.ch.

Kanton Freiburg

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich auf der Website osonslaccueil informieren oder direkt hier ein Kontaktformular ausfüllen. Für die Betreuung und Beratung der Gastfamilien ist die ORS Service AG zuständig.

Fragen oder Anliegen können an die ORS Service AG, Empfangszentrum, Grand-Places 14, 1700 Freiburg gerichtet werden. Zu Bürozeiten Tel. 026 425 41 41, E-Mail: fribourg@ors.ch.

Kanton Genf

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich per Mail an die Caritas Genf wenden: info@caritas-ge.ch .

Für die Begleitung der Gastfamilien ist Caritas Genf zuständig. Caritas Genf ist eine Partnerorganisation der SFH. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Caritas Genf. Kontakt zu Bürozeiten: 022 708 04 40 oder  info@caritas-ge.ch.

Kanton Glarus

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich direkt über das Anmeldeformular der SFH registrieren.

Für die Betreuung der Gastfamilien im Kanton Glarus ist die HomeAssist GmbH zuständig.  Die Leistungserbringerin betreibt eine telefonische Kontaktstelle unter Tel. 076 297 39 72 die 5 Tage in der Woche zwischen 08.00 und 18.00 Uhr für Notfallanfragen besetzt ist. Fragen oder Anliegen können ausserdem an info@home-assist.ch  gerichtet werden. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons Glarus.

Kanton Graubünden

Personen, die Gastfamilie werden wollen, wenden sich an ukraine@amz.gr.ch. Die private Wohnungsvermittlung für Schutzsuchende mit Ausweis S wird ausschliesslich kantonsintern koordiniert. Alle Informationen zum Thema Ukraine finden sich auf folgender Seite des Kantons. Dort finden Sie auch Informationen zur Registrierung als Gastfamilie sowie generelle Informationen zum Thema Gastfamilien.

Kanton Jura

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich direkt über das Anmeldeformular der SFH registrieren.

Für die Begleitung der Gastfamilien ist die Association jurassienne d’accueil des migrants (AJAM) zuständig. Kontakt zu Bürozeiten: 032 421 90 00 oder info@ajam.ch. Falls sie Pflegefamilie von unbegleiteten Minderjährigen werden wollen, finden sie alle nötigen Angaben auf dieser Webseite.

Kanton Luzern

Für Luzerner Gastfamilien ist die kantonale Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) zuständig.

Weitere detaillierte Informationen und eine ausführliche Broschüre zum Thema Unterbringung finden Sie auf dieser Seite der DAF, generelle Informationen zum Thema Ukraine hier.

Kanton Neuenburg

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich direkt über das Anmeldeformular der SFH registrieren.

Für die Begleitung der Gastfamilien ist das Schweizerische Rote Kreuz Neuenburg zuständig, eine Partnerorganisation der SFH. Erreichbar ist dieses Mo, Di, Mi und Fr von 14 - 16 Uhr unter 032 886 92 00 oder fah.ukraine@croix-rouge-ne.ch. Allgemeine Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf dieser Seite des Kantons.

Kanton Nidwalden

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich auf der Webseite des Kantons registrieren.

Für die Begleitung der Gastfamilien ist der Kanton zuständig. Zur Unterstützung von Gastfamilien und Schutzsuchenden steht eine Telefon-Hotline des Kantons Nidwalden zur Verfügung: von Mo - Fr, von 9:30 – 18 Uhr unter Tel. 041 618 75 15 oder ukraine@nw.ch. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf dieser Seite des Kantons.

Kanton Obwalden

Personen, die Gastfamilie werden wollen, melden sich unter info@srk-unterwalden.ch oder 041 500 10 80. Im Kanton Obwalden ist das SRK Unterwalden in Zusammenarbeit mit dem Kanton zuständig für die Vermittlung von Geflüchteten an Gastfamilien. Das SRK Unterwalden ist eine Partnerorganisation der SFH. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf folgender Seite des Kantons. Das kantonale Sozialamt / Soziale Dienste Asyl hat für Fragen eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet: ukraine@ow.ch oder Telefon 041 662 97 97, Mo – Fr, 8.30 – 11.45 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr.

Kanton St. Gallen

Personen, die Gastfamilie werden wollen, wenden sich bitte an info@ti-sg.ch. Die private Wohnungsvermittlung wird ausschliesslich kantonsintern koordiniert. Es ist die jeweilige Wohngemeinde zuständig. Der Kontakt wird daher an diese weitergeleitet. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden sich auf dieser Seite des Kantons.

Kanton Schaffhausen

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich über ein Onlineformular des Kantons registrieren. Für die private Unterbringung von Geflüchteten ist der Kanton zuständig. Die kantonalen Behörden kontaktieren die möglichen Gastfamilien bei Bedarf.

Kanton Solothurn

Personen, die Gastfamilien werden wollen, können sich direkt über das Anmeldeformular der SFH registrieren. Für die Begleitung der Gastfamilien ist ab dem 1. Dezember 2023 die ORS zuständig, im Auftrag vom Kanton. Registrierte Gastfamilien werden nach Bedarf von der ORS kontaktiert. Weitere Informationen: ORS Service AG, Gastfamilienprojekt, Bielstrasse 32, 4500 Solothurn, 032 621 90 66, solothurn@ors.ch, Mo-Do 13:30-16:30, Fr 09:30-12:00.

Kanton Schwyz

Personen, die Gastfamilie werden wollen, sind gebeten sich bei ihrer Wohngemeinde zu melden. Weitere Informationen zur privaten Unterbringung sowie zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons.

Kanton Thurgau

Personen, die  Gastfamilie werden wollen, wenden sich an ukraine-hotline@tg.ch.

Interessierte Gastfamilien werden von der Peregrina-Stiftung kontaktiert und über das weitere Vorgehen informiert. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Seite des Kantons.

Canton Ticino

Nel Canton Ticino non ci sono alloggi privati per i profughi ucraini. Qualora si volesse annunciare la disponibilità di una sistemazione abitativa indipendente per le persone attribuite al Cantone da parte della Segreteria di Stato della migrazione (SEM), chiediamo gentilmente di prendere contatto con la Cancelleria comunale del Comune in cui si trova l’alloggio.

Informazioni utili: qui

Kanton Uri

Der Kanton Uri bringt Schutzsuchende grundsätzlich in den bestehenden Asylunterkünften unter. Welche Unterstützungsmöglichkeiten es für Gastfamilien und ihre Gäste gibt erfahren Sie auf der entsprechenden Ukraineseite des Kantons.

Für telefonische Informationen zur Wohnsituation steht der Asyl- und Flüchtlingsdienst des SRK zur Verfügung via ukruri@redcross.ch oder per Telefon 041 535 00 38 (Mo - Fr, 9 - 11:30 und 13:30 - 16 Uhr). Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Seite des Kantons.

Kanton Waadt

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich über das Programm Héberger un migrant direkt bei der EVAM anmelden.  Die Waadtländer Empfangsstelle für Migrantinnen und Migranten (EVAM) ist im Auftrag des Kantons für Gastfamilien zuständig und bietet allen ihr zugewiesenen Personen eine Unterbringung an. Kontakt zu Bürozeiten Tel. 021 557 06 20, E-Mail: heberger-un-migrant@evam.ch.

Kanton Wallis

Personen, die Gastfamilie werden wollen, wenden sich an  beistand2022wallis@admin.vs.ch.

Das SRK Wallis, eine Partnerorganisation der SFH, ist für den Erstkontakt der Gastfamilien zuständig. Die Betreuung der Gastfamilien übernimmt anschliessend der Kanton.

Kanton Zug

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich via E-Mail direkt an die zuständige Person beim Kanton Zug, Herr Simon Gamma, melden: simon.gamma@zg.ch. Für die Betreuung und Beratung der Gastfamilien ist der Kanton Zug zuständig.

Alle weiteren Information dazu finden Sie auf folgender Seite des Kantons

Kanton Zürich

Im Kanton Zürich sind die Wohngemeinden oder durch die Gemeinden beauftragte Drittstellen für die Unterbringung der Geflüchteten zuständig. Ob eine Privatunterbringung möglich ist, hängt von der Wohngemeinde ab. Generelle Informationen zum Thema private Unterbringung finden Sie auf der entsprechenden Seite des Kantons.

Das Kantonale Sozialamt KSA hat einen Fragenbogen für interessierte Gastfamilien aufgeschaltet, welcher der jeweiligen Wohngemeinde zur Verfügung gestellt wird. Der ausgefüllte Fragebogen ist an folgende E-Mail-Adresse zu senden: notfall.ukraine@sa.zh.ch.

Die Stadt Schlieren betreut Gastfamilien und Sie können sich anmelden, wenn Sie Interesse haben, jemanden bei sich aufzunehmen.  Kontaktperson hierzu ist Frau Christine Herrscher, Leiterin der Abteilung Soziales. Weitere Informationen zur Ukraine-Hilfe der Stadt Schlieren sind auf der Website der Stadt erhältlich.   

Informationsveranstaltungen

Überlegen Sie sich, Gastfamilie zu werden? Möchten Sie sich vor Ihrer Entscheidung eingehender informieren? Was ist zu beachten für ein funktionierendes Zusammenleben mit Geflüchteten? Welche Verhältnisse sind zu klären, welche Unterstützung zu holen?

Kommende Veranstaltungen

Die genauen Inhalte sowie Kursdaten und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.

Kontakt

Warten Sie schon lange auf eine Möglichkeit, mehr über das Engagement als Gastfamilie zu erfahren? Haben Sie Fragen oder Anregungen zu den geplanten Informationsveranstaltungen? Schreiben Sie uns an gastfamilien@fluechtlingshilfe.ch.

Austauschtreffen

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) organisiert in verschiedenen Kantonen und Gemeinden Austauschtreffen für Gastfamilien. Das Ziel dieser Treffen ist der Erfahrungsaustausch unter den Gastgebenden und die Vernetzung untereinander. Die Treffen werden von einer Fachperson der SFH moderiert. Alle aktuellen und ehemaligen Gastgebenden, die Geflüchtete bei sich aufgenommen haben, sowie auch interessierte Personen, die über ein mögliches Engagement als Gastfamilie nachdenken, sind willkommen.

Kontakt

Warten Sie schon lange auf eine Möglichkeit zum Austausch mit anderen Gastfamilien in Ihrem Kanton oder ihrer Gemeinde? Haben Sie Fragen oder Anregungen zu den geplanten Austauschtreffen? Schreiben Sie uns an gastfamilien@fluechtlingshilfe.ch.

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