In der Schweiz geboren – ohne das Land verlassen zu dürfen

L.B.* ist in der Schweiz geboren, mit dem Status der vorläufig aufgenommenen Ausländer*innen, dem «F-Ausweis/Ausländer». Dieser Status, den sie auch heute mit 25 Jahren noch hat, gibt ihr das Recht, in der Schweiz zu leben. Doch ihre grundlegendsten Rechte bleiben damit eingeschränkt.

Ihr Fall ist keine Ausnahme: Von den 37’000 in der Schweiz lebenden Personen mit dem Status der vorläufigen Aufnahme haben laut Statistik 2021 des Staatssekretariats für Migration (SEM) 5191 Personen diesen von den Eltern übertragenen Status mit der Geburt erhalten.: «Meine Schwester, meine Brüder und ich haben den F-Ausweis von meinem Vater geerbt. Er hat diesen nach seiner Flucht aus der Türkei in den 1990er Jahren erhalten. Durch diesen Status sind unsere Rechte eingeschränkt. Es ist das Gleiche wie wenn jemand ein Asylgesuch stellt und einen F-Ausweis erhält», erzählt die junge Frau.

Kaum Reisefreiheit

Die Reisefreiheit gehört unter anderem zu diesen eingeschränkten Rechten. Mit 25 Jahren hat L.B. die Schweiz noch nie verlassen können. Sie konnte noch nie einen Kurzurlaub geniessen oder an SchulausflĂĽgen teilnehmen. «Ich habe mich nicht getraut, meinen Klassenkameraden zu sagen, dass ich den F-Ausweis habe. Es wäre mir peinlich gewesen, dass ich nicht die gleichen Rechte habe wie sie», gesteht sie. Die Beantragung einer Reisebewilligung beim SEM, die nur in Ausnahmefällen gewährt wird, wäre einem HĂĽrdenlauf gleichgekommen. «Meine Eltern wussten nicht, wie man auf Verwaltungsebene vorgehen muss, vor allem wegen sprachlicher Barrieren. Als Minderjährige konnte ich diese Formulare nicht selbst ausfĂĽllen und unterschreiben. Daher habe ich die Schweiz noch nie verlassen», erklärt sie.

Permanente Konfliktquelle

Der F-Ausweis war die Ursache zahlreicher Spannungen innerhalb ihrer Familie. «Wir mussten mit dem absoluten Minimum zurechtkommen, also mit Sozialhilfe, die 40 Prozent niedriger ist als die für Schweizer*innen. Das schlägt sich natürlich auf die psychische Gesundheit und die familiären Beziehungen nieder. Von klein auf fühle ich mich durch den F-Ausweis unterdrückt», gesteht sie. Ein schwieriges und angsteinflössendes Umfeld führte dazu, dass L.B. die Volksschule schon vor dem Abschluss ihres letzten Schuljahres verliess. Einige Jahre nach der Scheidung ihrer Eltern hat ihr das «Établissement vaudois d’accueil des migrants» (EVAM) ein Zimmer zusammen mit einer anderen Person in einer Unterkunft in Bussigny zugeteilt und ihr später in ein kleines Studio in Oron-la-Ville vermittelt.

Eine erschwerte Integration in den Arbeitsmarkt

L.B. ist entschlossen, finanziell unabhängig zu werden. Doch der F-Ausweis ist auch ein Hemmnis für die Integration in den Arbeitsmarkt. «Ohne Diplom und ohne abgeschlossene Ausbildung eine Arbeit zu finden, ist schwierig. Der F-Ausweis verschärft dieses Problem noch, denn die Arbeitgeber*innen müssen komplexe administrative Verfahren erfüllen, wenn sie mich einstellen möchten,» berichtet sie «Einige denken auch, dass mein Aufenthalt in der Schweiz nur von kurzer Dauer ist. Und sie wollen sich nicht an jemanden binden, der wieder fortzugehen droht.» Die Bezeichnung «vorläufig» auf ihrem F-Ausweis suggeriert tatsächlich, dass sie nur vorübergehend dort ist, was irreführend ist. In Wirklichkeit bleiben die meisten vorläufig aufgenommenen Personen dauerhaft in der Schweiz. Sie kommen grösstenteils aus Ländern, wo seit Jahren Konflikte oder Kriege herrschen, wie Syrien oder Afghanistan. Sie können folglich nicht weggewiesen werden, solange die Sicherheit in ihren Ländern nicht gewährleistet ist. Für L.B. ist die Schweiz das einzige Land, das sie kennt und mit dem sie sich identifizieren kann. Sie hat keinen türkischen Pass und keine besondere Bindung zum Herkunftsland ihrer Eltern. Ihre Zukunft ist hier – wie für die 5000 anderen Jugendlichen und Erwachsenen auch, die mit dem F-Ausweis geboren sind.

Zurzeit nimmt L.B. als Redakteurin am Integrationsprogramm Voix d’Exils des EVAM teil. Sie hat gerade einen Artikel über die eingeschränkten Rechte ihres Status veröffentlicht und wirft darin eine wichtige Frage auf: «Wie kann eine in der Schweiz geborene Person mit einem F-Ausweis sich vollständig an ihr Geburtsland anpassen, wenn man ihr weniger Rechte und Chancen einräumt als den übrigen Bürger*innen?».

Die Schweizerische FlĂĽchtlingshilfe (SFH) setzt sich dafĂĽr ein, dass fĂĽr alle FlĂĽchtlinge dieselben Rechte gelten.

*L.B. möchte anonym bleiben.

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