Der Krieg in der Ukraine hat eindrücklich gezeigt, wie rasch die Schweiz handeln kann, wenn der Wille da ist. Innert weniger Wochen wurde zehntausenden Ukrainer*innen unbürokratisch Schutz gewährt. Der Bund schaffte in kurzer Zeit die Voraussetzungen zur raschen Aufnahme, während gleichzeitig unzählige Privatpersonen in ihren Wohnungen und Häusern Zimmer vorbreiteten, Betten und Schränke zusammenschraubten und sich in den Gemeinden organisierten, um den Geflüchteten ein möglichst angenehmes Ankommen in der Schweiz zu ermöglichen.
Behörden, Hilfswerke und Private arbeiten dabei vorbildlich zusammen. Auch wenn in einer solchen Ausnahmesituation nicht alles auf Anhieb reibungslos klappt, hat die Schweiz in kürzester Zeit vieles möglich gemacht, um den oft traumatisierten Geflüchteten aus dem Ukraine-Krieg die Ankunft in der Schweiz zu erleichtern.
Die grosse Handlungsbereitschaft aller Akteur*innen weckt Hoffnung und zeigt: Es geht doch! Für die SFH ist deshalb klar: Eine solch rasche Gewährung von Schutz für Geflüchtete muss auch in anderen Situationen möglich sein – egal aus welchem Land die Schutzsuchenden kommen. Denn die Voraussetzungen und Ansprüche sind bei allen Schutzbedürftigen vergleichbar. Entsprechend müssen auch ihre Rechte gleich sein.
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