Die Dauer von Kriegen und Konflikten ist oft nicht absehbar. Manchmal dauern diese Jahre, wenn nicht Jahrzehnte. So müssen sich Schutzsuchende häufig in einem anderen Land ihr Leben neu aufbauen – auch in der Schweiz. Damit dies gelingt, braucht es gezielte Integrationsmassnahmen. Denn nur diese ermöglichen die gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen sowie kulturellen Leben und leisten einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben und Zusammenhalt in der Schweiz.
Folgende Massnahmen sind aus Sicht der SFH zentral – egal, welcher Aufenthaltsstatus den Schutzsuchenden gewährt wurde:
Unterbringung in der Mitte der Gesellschaft: Geflüchtete sollen nach Möglichkeit in Gastfamilien untergebracht werden. Dies verhindert eine Isolation in Asylzentren und die lokale Sprache sowie Kultur können im Alltag vermittelt werden. Durch die Unterbringung bei Privaten entstehen Kontakte und Netzwerke, die für alle Beteiligten eine Bereicherung bilden.
Zugang zu Sprach- und Integrationskursen: Der Erwerb einer Landessprache ist das A und O einer gelungenen Integration. Dieser soll gezielt gefördert werden. Sprach- und Integrationskurse helfen den Schutzsuchenden zudem, Struktur im Alltag zu erhalten, die insbesondere nach traumatischen Erlebnissen zentral ist.
Recht auf Familienzusammenführung: Geflüchtete, denen in der Schweiz Schutz gewährt wurde, sollen in der Schweiz ein uneingeschränktes Recht auf Familienzusammenführung erhalten, denn sie können nicht in ihr Heimatland zurückkehren, weil sie dort an Leib und Leben bedroht sind. Eine Familienzusammenführung in der Schweiz ist deshalb die einzige Möglichkeit, dass die Familie zusammenleben kann. Diese soll ohne Wartefrist und andere Hindernisse möglich sein.
Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt: Der Zugang zu Ausbildung und berufliche Integration soll für alle Geflüchteten, die in der Schweiz Schutz erhalten haben, erleichtert werden. Dafür müssen bürokratische Hürden für Arbeitgebende abgebaut sowie die Möglichkeiten zum Kantonswechsel weiter vereinfacht werden.
Faire Unterstützung durch die Sozialhilfe: Die Sozialhilfebeiträge für Personen, denen Schutz gewährt wurde, sollen sich nach dem von der SKOS empfohlenen Grundbedarf richten. Tiefere Ansätze aufgrund der Annahme, dass die Betroffenen die Schweiz bald wieder verlassen werden, sind nicht gerechtfertigt. Sozialhilfebeiträge unter dem empfohlenen Grundbedarf führen zu einem Leben im Prekariat und verhindern langfristig die Integration und eine Teilhabe an der Gesellschaft.
Gewährung der Reisefreiheit: Die Reisefreiheit ist ein Grundrecht und darf nicht eingeschränkt werden. Wer Familienangehörige im Ausland, insbesondere in Europa, besuchen will, soll dies ohne Einschränkungen tun können.
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