Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen – ohne Hindernisse

Die Dauer von Kriegen und Konflikten ist oft nicht absehbar. Manchmal dauern diese Jahre, wenn nicht Jahrzehnte. So mĂĽssen sich Schutzsuchende häufig in einem anderen Land ihr Leben neu aufbauen – auch in der Schweiz. Damit dies gelingt, braucht es gezielte Integrationsmassnahmen. Denn nur diese ermöglichen die gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen sowie kulturellen Leben und leisten einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben und Zusammenhalt in der Schweiz. 

Folgende Massnahmen sind aus Sicht der SFH zentral – egal, welcher Aufenthaltsstatus den Schutzsuchenden gewährt wurde:

Unterbringung in der Mitte der Gesellschaft: GeflĂĽchtete sollen nach Möglichkeit in Gastfamilien untergebracht werden. Dies verhindert eine Isolation in Asylzentren und die lokale Sprache sowie Kultur können im Alltag vermittelt werden. Durch die Unterbringung bei Privaten entstehen Kontakte und Netzwerke, die fĂĽr alle Beteiligten eine Bereicherung bilden.

Zugang zu Sprach- und Integrationskursen: Der Erwerb einer Landessprache ist das A und O einer gelungenen Integration. Dieser soll gezielt gefördert werden. Sprach- und Integrationskurse helfen den Schutzsuchenden zudem, Struktur im Alltag zu erhalten, die insbesondere nach traumatischen Erlebnissen zentral ist.

Recht auf FamilienzusammenfĂĽhrung: GeflĂĽchtete, denen in der Schweiz Schutz gewährt wurde, sollen in der Schweiz ein uneingeschränktes Recht auf FamilienzusammenfĂĽhrung erhalten, denn sie können nicht in ihr Heimatland zurĂĽckkehren, weil sie dort an Leib und Leben bedroht sind. Eine FamilienzusammenfĂĽhrung in der Schweiz ist deshalb die einzige Möglichkeit, dass die Familie zusammenleben kann. Diese soll ohne Wartefrist und andere Hindernisse möglich sein.

Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt: Der Zugang zu Ausbildung und berufliche Integration soll fĂĽr alle GeflĂĽchteten, die in der Schweiz Schutz erhalten haben, erleichtert werden. DafĂĽr mĂĽssen bĂĽrokratische HĂĽrden fĂĽr Arbeitgebende abgebaut sowie die Möglichkeiten zum Kantonswechsel weiter vereinfacht werden.

Faire UnterstĂĽtzung durch die Sozialhilfe: Die Sozialhilfebeiträge fĂĽr Personen, denen Schutz gewährt wurde, sollen sich nach dem von der SKOS empfohlenen Grundbedarf richten. Tiefere Ansätze aufgrund der Annahme, dass die Betroffenen die Schweiz bald wieder verlassen werden, sind nicht gerechtfertigt. Sozialhilfebeiträge unter dem empfohlenen Grundbedarf fĂĽhren zu einem Leben im Prekariat und verhindern langfristig die Integration und eine Teilhabe an der Gesellschaft.

Gewährung der Reisefreiheit: Die Reisefreiheit ist ein Grundrecht und darf nicht eingeschränkt werden. Wer Familienangehörige im Ausland, insbesondere in Europa, besuchen will, soll dies ohne Einschränkungen tun können.

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