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Nützliche Informationen für Kantone und Gemeinden für die Betreuung von Gastfamilien
Ist Ihre Organisation, Ihr Kanton oder Ihre Gemeinde in der Betreuung von privat untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine tätig? Nachfolgend stellen wir Ihnen wichtiges Informationsmaterial, Arbeitsinstrumente und Checklisten zur Verfügung, welche Sie in Ihrer täglichen Arbeit nützen können.
Damit die Gastfamilien auch künftig zur Verfügung stehen und in ihrem Engagement bestärkt werden, braucht es entsprechende Unterstützung und Begleitung. Auch wenn damit ein initialer Aufwand verbunden ist: es lohnt sich. Denn eine engagierte Gastfamilie wird die Behörden längerfristig entlasten.
Die SFH empfiehlt aus ihrer Erfahrung folgende Vorgehensweise:
1. Vorabklärung
Die Klärung der Erwartungen der Gastfamilien und Überprüfung der Wohnverhältnisse vor der Vermittlung sind wichtig, da so die Qualität der Platzierung gesteigert und Konflikten und Schwierigkeiten vorgebeugt werden kann. Wo möglich sollten Gastfamilien vor einer Platzierung besucht werden. Erwartungshaltungen geklärt werden.
Zur Qualitätssicherung empfiehlt es sich zudem, vor der Platzierung einen Strafregisterauszug einzuholen.
Für die umfassende Arbeit mit Gastfamilien ist die Nutzung der Fallführungssoftware der SFH am besten geeignet. Sie vereint alle Funktionen aus der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit und liefert eine verlässliche Grundlage für die tägliche Arbeit.
2. Platzierung ab Kanton
Um die vielen freiwilligen Angebote der Gastfamilien zu nutzen und die Regelstrukturen zu entlasten, empfiehlt es sich auch ab Kanton Geflüchtete in Gastfamilien zu platzieren. Einige Kantone machen dies eigenständig, andere arbeiten dazu mit einem der SFH angeschlossenen Hilfswerk und der SFH.
3. Nachbegleitung und Betreuung
Nach erfolgter Vermittlung sollte auch die Nachbegleitung und Betreuung der Gastfamilien und der Geflüchteten rasch sichergestellt sein, denn Gastfamilien haben Fragen und wollen ihren Gästen helfen.
Danach sollten die Gastfamilien und ihre Gäste aber rasch besucht werden. So können offene Fragen und gegenseitige Erwartungen vor Ort mit der für die Betreuung zuständigen Institution oder Organisation geklärt werden.
Die SFH empfiehlt zudem, eine Vereinbarung zwischen Gastfamilie und Gast abzuschliessen und die Gastfamilien zu entschädigen.
4. Informationsmaterial und Arbeitsinstrumente
Für die Vorabklärungen, das Matching und die Betreuung stellt die SFH folgende Merkblätter und Arbeitsinstrumente zur Verfügung:
Checkliste Überprüfung von Gastfamilien (fr)
Welche Angebote hat die SFH im Gastfamilien Kontext? (fr)
Merkblatt Einforderung und Umgang mit Strafregisterauszügen (fr)
Vereinbarung zwischen Gastfamilie und Geflüchteten (fr / it / en / ukr / ru) (regelt das Unterbringungsverhältnis und die gegenseitigen Rechte und Pflichten)
Vorlage für Gesprächsprotokoll (fr)
Informationsblatt für Gastfamilien (fr / it)
Informationsblatt für Gäste ( ukr / en)
Notfallschema für Gastfamilien (fr / it / ukr / ru)
Notfallschema für Geflüchtete (fr / it / ukr / ru)
Um das Case Management für die kantonalen Betreuungsstellen zu erleichtern, hat die SFH zudem eine spezifisch auf die Bedürfnisse der Gastfamilienbetreuung zugeschnittene Fallführungssoftware entwickelt. Diese entspricht höchsten Sicherheitsstandards und garantiert durch eine umfassende Rechteverwaltung den Datenschutz. Alle Aktivitäten der Betreuung und Nachbegleitung können mit der Fallführungssoftware geplant und dokumentiert werden. Das schafft insbesondere bei vielen Gastfamilien Überblick. Die Software ermöglicht zudem eine unkomplizierte schriftliche Kommunikation mit den Gastfamilien. Wer daran Interesse hat, kann sich melden bei info@fluechtlingshilfe.ch.