Finanzielles und Versicherungen

Müssen wir als Gastfamilie für die Lebenshaltungskosten (Essen, Kleidung, Hygiene etc.) der Schutzsuchenden aufkommen?

Nein, Asylsuchende oder Personen mit Schutzstatus S werden durch die kantonal oder kommunal zuständigen Stellen der Asylfürsorge unterstützt. Die finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt richtet sich dabei nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.

Müssen wir für die Kosten der Krankenkasse für die Schutzsuchenden aufkommen?

Nein, der Abschluss einer Krankenversicherung (inklusive Unfallversicherung) wird durch die zuständigen Behörden sichergestellt. 

Sind die Schutzsuchenden gegen Unfall versichert?

Ja, die Unfallversicherung wird mit dem Abschluss einer Krankenversicherung durch die zuständigen Behörden sichergestellt. 

Haben die Schutzsuchenden eine Haftpflichtversicherung?

Im Gegensatz zur Kranken- und Unfallversicherung besteht für die Haftpflichtversicherung keine Verpflichtung diese abzuschliessen. Sie können jedoch mit der Ihnen mitgeteilten Ansprechperson klären, ob in Ihrem Kanton/in Ihrer Gemeinde die Schutzsuchenden durch die zuständigen Behörden versichert werden.

Was passiert bei Schäden in meiner Mietwohnung, die durch die Gäste verursacht wurden?

Hier verhält es sich gleich, wie wenn Freunde bei Ihnen zu Hause Schäden verursachen. Gemäss Schweizer Mietrecht bleiben Sie als Hauptmieter*in für die Wohnung haftbar. Für die genaue Regelung der Deckung allfälliger Schäden können Sie sich auch mit Ihrer Hausrat- und Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen.