Betreuung

Wer ist für die Betreuung der Gastfamilien und der Geflüchteten zuständig?

Alle Gastfamilien und Gäste werden nach der Vermittlung entweder direkt durch den Kanton oder durch eine professionelle Partnerorganisation im jeweiligen Wohnkanton begleitet und unterstützt. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe arbeitet dabei eng mit den Kantonen und den ihr angeschlossenen Flüchtlingshilfswerken zusammen. Zwischenzeitlich können sich die Gastfamilien und die Geflüchteten an die Hotline der Schweizerischen Flüchtlingshilfe wenden.

Werden die Geflüchteten auch von anderen Stellen begleitet?

In jedem Kanton ist eine professionelle Partnerorganisation für die Begleitung der Unterbringung bei Ihnen als Gastfamilie zuständig. Daneben werden die Schutzsuchenden durch die kantonal oder kommunal zuständigen Behörden begleitet, welche für die Ausrichtung der Sozialhilfe, die Betreuung, die Sicherstellung der medizinischen Versorgung sowie die Integrationsangebote zuständig sind. In jedem Kanton gibt es zudem Anlaufstellen für Notfälle. Die Kontakte werden den Gastfamilien und den Geflüchteten zugestellt.

Für spezifische Situationen stehen zudem weitere Fachstellen zur Verfügung (z.B. Rechtsberatung, Fachstellen im Umgang mit Traumatisierung und Gewalt, Suchdienst für Familienangehörige etc.). Die Partnerorganisation kann über diese Fachstellen informieren und weitervermitteln.