Was passiert nachdem ich mich angemeldet habe?
Die Daten werden in unserer Liste möglicher Unterbringungsplätze aufgenommen. Sobald eine Vermittlung möglich ist, werden Sie von uns oder von der für Ihren Kanton bzw. Ihre Gemeinde zuständigen Stelle kontaktiert. Wir bitten Sie um etwas Geduld, auch bezüglich weiterführender Fragen. Auf unserer Webseite werden wir zudem laufend weitere Informationen zur Verfügung stellen.
Wie läuft die Vermittlung genau ab?
Je nach Kanton können sich Geflüchtete aus der Ukraine entweder beim zuständigen Hilfswerk, dem Sozialdienst oder der kantonalen Behörde für eine Vermittlung in eine Gastfamilie anmelden.
Diese Hilfswerke haben dabei Zugriff auf eine Datenbank mit Ihren Angaben zum Wohnraumangebot. Gibt es eine Übereinstimmung - einen «Match» von Ihren Angaben und den Angaben der geflüchteten Person, werden Sie telefonisch oder per Mail kontaktiert, um offene Fragen zu klären.
Im Regelfall wird ein Kennenlerngespräch vereinbart. Bei hohen Asylgesuchszahlen muss aus zeitlichen Gründen auf ein gemeinsames persönliches Gespräch verzichtet werden. Sind beide Seiten mit der Vermittlung einverstanden, erhalten sie eine schriftliche Bestätigung mit den jeweiligen Kontaktangaben. Die Schutzsuchenden können in die Privatunterbringung wechseln.
Nach der Vermittlung erhalten die Geflüchteten und die Gastfamilien weiterführende Informationen und werden über die zukünftige Ansprechperson und –organisation informiert. Damit die rechtliche Situation und die gegenseitigen Erwartungen besser geklärt sind, empfehlen wir Ihnen eine schriftliche Vereinbarung über die Unterbringung auszufüllen. Dieses Dokument kann hier (DE, FR, EN, IT, UA, RU) heruntergeladen werden.
Wo erhalte ich einen Strafregisterauszug?
Hier können Sie den Strafregisterauszug online bestellen:
Alternativ können Sie die Bestellung an jedem Postschalter in der Schweiz vornehmen.
Steht nach der Vermittlung eine Ansprechperson zur Verfügung?
Nach Bezug der Wohnung wird im jeweiligen Wohnkanton wiederum eine professionelle Partnerorganisation oder eine Behörde für die Begleitung der Gastfamilien und Geflüchteten zuständig sein. Diese Partnerorganisation oder Behörde wird Ihnen für weitere Fragen und bei Unklarheiten zur Verfügung stehen. Die Angaben zu den Gastfamilien und ihren Gästen werden an die entsprechende Organisation weitergeleitet. Sie wird sich nach der Vermittlung so rasch wie möglich bei Ihnen für ein gemeinsames Gespräch melden. Sollten Sie bereits vorher Fragen haben, können Sie sich bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe melden.
Können wir uns aussuchen wer bei uns wohnen darf?
Es ist möglich auf dem Anmeldeformular unter Bemerkungen spezifische Präferenzen anzugeben (z.B. Familie oder Einzelperson, Akzeptanz von Haustieren, ist das Rauchen erlaubt oder nicht). Die Berücksichtigung kann aber nicht garantiert werden. Sie werden in jedem Fall vor einer Platzierung durch die zuständige Organisation kontaktiert und um Ihr Einverständnis gefragt.
Können auch unbegleitete Minderjährige und/oder Waisenkinder bei uns wohnen?
Vulnerable Personen, unbegleitete Minderjährige oder Personen mit spezifischen gesundheitlichen Bedürfnissen werden in der Regel nicht in Privathaushalte vermittelt. Für sie stehen professionelle Strukturen mit den notwendigen Betreuungsangeboten zur Verfügung.
Gibt es eine Ansprechperson nach der Vermittlung für den Fall von Konflikten oder anderen Problemen?
Ja, Sie erhalten in jedem Fall die Angaben einer Ansprechperson von einer unserer Partnerorganisationen oder der zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörde. Die Ansprechstellen sind je nach Kanton und Region unterschiedlich.