Zwangsanwendungsgesetz: Keine Ausschaffung um jeden Preis
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH appelliert an die Nationalrätinnen und Nationalräte, den Entwurf des Zwangsanwendungsgesetzes ZAG nicht zu verschärfen. Sie fordert ein Verbot von Elektroschockwaffen, Zugang zu Rückkehrberatung und den Einsatz von Menschenrechtsbeobachtern für die Begleitung von Ausschaffungen. Rund 1200 Personen haben den von der SFH lancierten Appell «Keine Ausschaffung um jeden Preis» unterzeichnet, der heute den Nationalratsmitgliedern überreicht wurde.
Die Anwendung von Zwang zur Durchsetzung von Rückführungen oder zu anderen Zwecken ist aus menschenrechtlicher Sicht sehr heikel und soll wenn immer möglich vermieden werden. Ein gesetzlicher Rahmen zur Regelung der Zwangsanwendung stellt ein Fortschritt dar und ist zu begrüssen. Der vorliegende Entwurf weist jedoch schwerwiegende Fehler auf.
Die SFH fordert daher:
- Den Verzicht auf Einsatz von Elektroschockwaffen. Durch diese vermeintlich ungefährlichen «Taser» kamen in den USA und Kanada bislang bereits 150 Menschen zu Tode.
- Das Verbot von Zwangsmedikation. Es wäre unvereinbar mit der geltenden Heilmittelgesetzgebung des Bundes und würde einen schweren Eingriff in die Menschenwürde darstellen.
- Den Verzicht auf Einsatz von Polizeihunden. Das Mitführen eines Hundes ist oft heikel und kann schnell entwürdigend wirken.
- Einen gewährleisten Zugang zu unabhängiger Rückkehrberatung. Ausschaffungshäftlinge sollten jederzeit Rückkehrhilfe erhalten können. Information und Unterstützung können heikle Situationen entschärfen und den Bedarf nach Zwangsanwendung entsprechend reduzieren.
- Eine unabhängige Menschenrechtsbeobachtung. Zwangsausschaffungen sollten durch unabhängige Menschenrechtsbeobachter begleitet und dokumentiert werden. Diese Massnahme dient nicht nur der Sicherheit der Betroffenen, sie stellt auch eine Rückversicherung dar für das Vollzugspersonal.
Rückfragen:
Yann Golay, Mediensprecher, Tel. 031 370 75 67 oder 079 708 99 26














