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Zwangsanwendungsgesetz: Die Menschenrechte bleiben auf der Strecke

Das Zwangsanwendungsgesetz (ZAG) wurde heute angenommen. Der «Taser» ist als Hilfsmittel zulässig. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH befürchtet, dass es neue Todesfälle geben könnte.

Das ZAG ist als Reaktion auf tragische Todesfälle bei Zwangsausschaffungen entstanden. Lebensgefährdende Praktiken sollten verboten werden. Das nun vorliegende Gesetz bleibt jedoch deutlich hinter diesen Erwartungen zurück. Problematisch ist insbesondere, dass das ZAG auch Private zum Einsatz von Zwangsmitteln ermächtigt und der Staat somit hoheitliche Aufgaben an Private delegiert. Weiter erlaubt das neue Gesetz den Einsatz von Zwang auch gegen Minderjährige. Den Einsatz von «Tasern» und Polizeihunden erachtet die SFH als unverhältnismässig. Die Forderung der SFH, jede Zwangsausschaffung sei durch unabhängige BeobachterInnen zu dokumentieren, wurde nicht umgesetzt.

Mit der Gutheissung dieses Gesetzes hat die Schweiz es leider versäumt, klar zu Gunsten der Menschenrechte Position zu beziehen. Es bleibt nur zu hoffen, dass es nicht zu weiteren Todesfällen im Rahmen der Zwangsanwendung kommt. Und es stellt sich die Frage, wer bereit ist die Verantwortung zu übernehmen, falls es doch so weit kommt.

Rückfragen:

Yann Golay, Mediensprecher, Tel. 031 370 75 67 oder 079 708 99 26.

Medienmitteilung vom 18. März 2008 (pdf)
 
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