Kritische Zwischenbilanz zur Umsetzung des neuen Asylgesetzes
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH präsentierte heute an einer Medienkonferenz ihren Bericht zur Praxis des Bundesamtes für Migration betreffend Asylsuchende ohne Reise- oder Identitätspapiere. Diese gibt Anlass zur Sorge: Oft werden zu hohe Anforderungen an das Eintreten auf Asylgesuche gestellt. Die Versprechen des Bundesrates zur Anwendung des neuen Gesetzes werden vielfach nicht eingehalten. Zum Schutz von Verfolgten fordert die SFH eine korrekte Anwendung des Gesetzes. Damit Fehlentscheide korrigiert werden können, müssen Asylsuchende zudem einen garantierten Zugang zu Rechtsberatung erhalten.
Am 1. Januar 2007 ist der verschärfte Nichteintretensgrund der Papierlosigkeit als Teil der in der Volksabstimmung von letztem Jahr gutgeheissenen Asylgesetzrevision in Kraft getreten. Grundsätzlich wird auf Asylgesuche nicht eingetreten, wenn Asylsuchende nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Gesuchsstellung Reise- oder Identitätspapiere abgeben. Nur in begründeten Ausnahmefällen (glaubhafte Entschuldigungsgründe, festgestellte Flüchtlingseigenschaft, Notwendigkeit weiterer Abklärungen) wird auf Asylgesuche von Papierlosen eingetreten. Die SFH hat einige Hundert Nichteintretensentscheide des Bundesamtes für Migration überprüft. In ihrem Bericht weist sie auf zahlreiche Auslegungsprobleme hin:
- Anders als vom Bundesrat in den Abstimmungserläuterungen und im Parlament versprochen, werden oft viel zu hohe Hürden für das Eintreten auf Asylgesuche gestellt. Betroffen sind selbst Fälle vorgebrachter Vergewaltigung, Genitalverstümmelung oder Bürgerkriegssituationen. Solche Gesuche sind nicht offensichtlich unbegründet und für das schnelle Nichteintretensverfahren deshalb ungeeignet.
- Die Anforderungen an die Qualität der abgegebenen Identitätspapiere sind oft zu hoch. Selbst wenn diese die Identitfizierung erlauben und für eine allfällige Rückführung genügen würden, werden sie nicht akzeptiert.
Die SFH fordert eine gesetzes- und völkerrechtskonforme Auslegung des Papierlosenartikels und einen garantierten Zugang zu Rechtsberatung für Asylsuchende. Dazu hat sie dem BFM im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu den Asylverordnungen bereits konkrete Vorschläge unterbreitet. Bereits mehr als die Hälfte aller Nichteintretensentscheide werden mit fehlenden Papieren begründet. Ob aber dadurch das Verfahren auch schneller geworden ist, mehr Identitätspapiere abgegeben und die Rückführung Abgewiesener erleichtert wird, bleibt fraglich.
Rückfragen:
- Susanne Bolz, Autorin des Berichts, Juristin im Rechtsdienst, Tel. 031 370 75 38
- Jürg Schertenleib, Leiter Rechtsdienst, Tel. 031 370 75 36 oder 078 824 25 95
- Yann Golay, juriste et porte-parole, tél. 031 370 75 67 ou 079 708 99 26
- Medienmitteilung vom 19. Juli 2007 (pdf)
- Medienrohstoff mit Zusammenfassung und Forderungen (pdf)
- Bericht zur Nichteintretenspraxis (pdf)














