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Härtefallregelung muss gerechter werden

Die Regelung von so genannten Härtefällen darf keine Lotterie werden. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH fordert eine gerechtere Handhabung bei der Regelung von Härtefällen und gibt den Kantonen Empfehlungen ab.

Hinsichtlich des im Januar 2008 in Kraft tretenden Sozialhilfeausschlusses von abgewiesenen Asylsuchenden hat die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH die heutige Härtefallregelung untersucht. Als «Härtefall» können im Asylbereich Personen mit prekärem Status geregelt werden, deren Rückkehr aufgrund der besonders erfolgreichen Integration in die schweizerische Gesellschaft eine schwerwiegende, persönliche Notlage bedeuten würde. Die Kantone können seit 1. Januar 2007 von dieser Härtefallregelung Gebrauch machen.

Die Bilanz der SFH zu den Härtefallregelungen fällt durchzogen aus: Nicht nur handhaben die Kantone die Härtefallregelung mangels einheitlichen Vorgaben unterschiedlich, vielmehr machen einige Kantone von der Legalisierungsmöglichkeit auch überhaupt keinen Gebrauch. Damit droht die Härtefallregelung für Antragsstellende zur Lotterie zu werden, zumal sie völlig zufällig einem bestimmten Kanton zugewiesen wurden.

Die SFH hatte bereits während der Kampagne gegen die Revision des Asylgesetzes vor einer Härtefall-Lotterie gewarnt. Um künftig Ungleichbehandlungen zu vermeiden, fordert die SFH die Kantone auf, eine abgestimmte und transparente Härtefallpraxis anzugehen. Sie hat dazu u.a. folgende Empfehlungen ausgearbeitet:

  • Die Prüfung muss die gesamten Umstände des Einzelfalles berücksichtigen.
  • Die finanzielle Selbstständigkeit der Betroffenen darf nicht das wichtigste Entscheidkriterium sein; rechtliche und praktische Einschränkungen für die Betroffenen sind zu berücksichtigen.
  • Die Bemühungen zur sozialen und gesellschaftlichen Integration sind zu würdigen.
  • Den Betroffenen soll Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
  • Für die Gesuchsprüfung sollen kantonale Härtefall-Kommissionen, in welchen u.a. auch Migrations- und Integrationsfachleute vertreten sind, eingesetzt werden.


Rückfragen:

Yann Golay, Mediensprecher, Tel. 031 370 75 67 (Direktwahl) oder 079 708 99 26

Medienmitteilung vom 19. November 2007 (pdf)
 
Empfehlungen der SFH (pdf)
 
Statistische Angaben zur Härtefallregelung im Asylbereich (pdf)
 
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