Sie sind hier: Startseite > News > Medienmitteilungen > Chancengleichheit statt Willkür

Chancengleichheit statt Willkür

In ihrem Bericht über die Härtefallregelung im Asylbereich kommt die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH zum Ergebnis, dass die unterschiedliche Umsetzung in den Kantonen den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Die SFH fordert daher eine Harmonisierung der Praxis durch Stärkung der Verfahrensrechte der Betroffenen sowie die Einsetzung von Härtefallkommissionen.

Die Kantone wenden die ihnen zu Verfügung stehende Härtefallregelung im Asylbereich höchst unterschiedlich an. Seit der Einführung der Bestimmung zu Anfang 2007 liess beispielsweise der Kanton Waadt rund 500 Härtefälle vom Bundesamt für Migration BFM genehmigen, während der Kanton Zürich dem Bund gerade einmal 20 Fälle zur Regelung vorschlug.

Massgebliche Kriterien der Härtefallregelung werden von den Kantonen in der Anwendung sehr unterschiedlich ausgelegt. Die Bestimmung sieht unter anderem vor, dass der Aufenthaltsort der Betroffenen den Behörden immer bekannt gewesen sein muss, die Identität offen gelegt und der Nachweis sehr guter Integration erbracht ist. Den kantonalen Behörden wird bei der Auslegung dieser Kriterien ein sehr weit reichendes Ermessen eingeräumt.

Die Härtefallregelung eröffnet den Behörden die Möglichkeit, solchen Menschen einen legalen Aufenthalt zu gewähren, die sich trotz eines prekären oder irregulären Aufenthalts schon lange in der Schweiz integriert haben.

Die SFH fordert eine pragmatische und rechtsstaatliche Umsetzung der Härtefallbestimmung und schlägt folgende Massnahmen vor:

  • Gegen ablehnende Entscheide auf kantonaler Ebene soll ein Rechtsweg eröffnet werden.
  • Härtefallkommissionen, in denen auch Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft Einsitz haben, sollen den kantonalen Behörden zur Seite gestellt werden.
  • Das Bundesamt für Migration ist aufgefordert, die Harmonisierung der kantonalen Praxis durch klare und präzise Weisungen voranzutreiben.

Mit der Umsetzung dieser Vorschläge könnten schweizweit eine einheitlichere und gerechtere Praxis entwickelt und Lösungen gefunden werden, die der Realität der betroffenen Menschen Rechnung tragen.

Rückfragen:
Yann Golay, Mediensprecher, Tel. 031 370 75 67 oder 079 708 99 26

Medienmitteilung vom 24. März 2009 (pdf)
 
Bericht: Die Härtefallregelung im Asylbereich (pdf)
 
Die neue Härtefall-Regelung – Empfehlungen der SFH (2007) (pdf)
 
Artikelaktionen
  • Facebook
  • Twitter
  • Delicious
  • Mister Wong
  • Google Bookmark
  • Digg
  • Technorati
Meine Meinung

Zeynel Demir
Zeynel Demir, CEO Royal Döner SA, Winterthur
«Ein multikulturelles Team ist mir wichtig.»

Spenden
Spenden

Sie wollen Flüchtlinge mit einer Spende unterstützen. Herzlichen Dank!

 
Benutzerspezifische Werkzeuge