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Bleibt der Flüchtlingsschutz auf der Strecke?

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH kritisiert die heute vorgestellten Vorschläge zur Asylgesetzrevision. Insbesondere die verkürzte Beschwerdefrist im Asylverfahren würde den Flüchtlingsschutz in unzulässiger Weise einschränken. Die zur Sicherung eines gleichwohl rechtsstaatlich korrekten Prozederes vorgesehene Verfahrens- und Chancenberatung muss im Gesetz noch klarer und verbindlicher geregelt werden.

Die SFH lehnt die Kürzung der Beschwerdefrist im materiellen Verfahren auf 15 Tage strikte ab, weil sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren ist und das Recht auf eine effektive Beschwerde verletzt. Im Asylverfahren geht es um Leib und Leben, die Fragestellungen sind komplex, und den Betroffenen fehlen die nötigen Sprach- und Rechtskenntnisse. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Schweiz im Asylverfahren – anders als andere europäische Länder – nur eine Beschwerdeinstanz kennt.

Es ist höchst bedauerlich, dass der Bund das Verfahren einzig auf Kosten der Flüchtlinge beschleunigen will. Die Fristen für die Bearbeitung der Gesuche für die Behörden bleiben dagegen weiterhin unverbindlich. Es ist schon heute absehbar, dass diese «Verfahrensbeschleunigung» ihre Wirkung verfehlen wird. Es ist kein Geheimnis, dass die eigentlichen Probleme im Vollzug liegen.

Zur Sicherung eines gleichwohl rechtsstaatlich korrekten Verfahrens schlägt der Bundesrat eine Verfahrens- und Chancenberatung vor. Die SFH fordert seit Jahren, dass der Bund seine Verpflichtungen im Bereich des Rechtsschutzes der Asylsuchenden besser wahrnehmen muss. Angesichts der extremen Verkürzung der Beschwerdefrist ist der staatlich gewährleistete rechtsgleiche Zugang zum Rechtsschutz für alle Asylsuchenden umso wichtiger und unerlässlich.

Die Ausgestaltung der Verfahrens- und Chancenberatung lässt das vom Bundesrat vorgelegte Gesetz jedoch völlig offen, daher bleibt fraglich, ob daraus wirklich ein taugliches Instrument für einen wirksamen Rechtsschutz entstehen wird.

Rückfragen:
Susanne Bolz, Leiterin Protection, Tel. 031 370 75 38 oder 076 576 00 63, susanne.bolz@fluechtlingshilfe.ch.

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Meine Meinung
Franz Hohler (Foto: Christian Altorfer)

Franz Hohler, Schriftsteller, Zürich
«Eigentlich habe ich Phantasie, lebe sogar davon, aber ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass ich beispielsweise in Eritrea um Asyl und Arbeit nachsuchen müsste und mit lauter andern Europäern zusammen in einer Asylunterkunft wäre.»

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