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Asylrecht / Asyl

Weltweit sind Millionen Menschen auf der Flucht vor Verfolgung, Unterdrückung und der Bedrohung von Leib und Leben. Nur ein kleiner Teil von ihnen gelangt nach Europa. Das Gros der Flüchtlinge bleibt innerhalb des eigenen Landes oder flieht in ein Nachbarland. Darum braucht es beides: Schutz und Versorgung der Vertriebenen in den Krisenregionen und – für jene, deren Flucht in der Schweiz endet – menschliche Behandlung und den Zugang zu einem fairen Asylverfahren.

Im Asylwesen ist juristisches Fachwissen unabdingbar. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH sammelt, beobachtet und kommentiert Neuerungen in Asylrecht und -praxis. Um einen bestmöglichen Schutz für Vertriebene zu erreichen, schaltet sie sich in Gesetzgebungsprozesse ein und meldet sich zu asylpolitischen Themen zu Wort. 

Die SFH begleitet Asylsuchende auf ihrem beschwerlichen Weg durch die Instanzen. Sie ist bei allen entscheidenden Etappen des Asylverfahrens präsent. Die SFH veranstaltet Weiterbildungen für das Fachpersonal der Rechtsberatungsstellen und die im Asylbereich tätigen Anwältinnen und Anwälte. Sie veranstaltet regelmässige Treffen für die Mitarbeitenden der Rechtsberatungsstellen und hält für sie ein breites Informationsangebot bereit.

Die SFH-Länderanalyse erarbeitet aktuelle Lageberichte über die Situation in wichtigen Herkunftsländern und erteilt Auskünfte in Einzelfällen. Weiter koordiniert die SFH die Hilfswerksvertretung und schult die Vertreterinnen und Vertreter der Hilfswerke, die als unabhängige Beobachter an den Anhörungen im Asylverfahren teilnehmen.

Ein breites Informationsangebot

Unter «Asylrecht» finden sich vielfältige Informationen, unter anderem zum Schweizer Asylverfahren allgemein, zu den Aufenthaltsbedingungen für Personen des Asylbereichs (Status) in der Schweiz, zur Asylpolitik der EU und zur Integrationsförderung.

 

Weiterbildung

Ausserordentliche Rechtsmittel im Asylbereich

Die ausserordentlichen Rechtsmittel der Wiedererwägung und der Revision haben im Asylbereich in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. RechtsanwenderInnen sind dabei mit komplexen juristischen Fragen konfrontiert. Es stellen sich schwierige Abgrenzungsfragen zwischen den beiden ausserordentlichen Rechtsmitteln wie auch im Verhältnis zu Mehrfachgesuchen. Seit Inkrafttreten der totalrevidierten Bundesrechtspflege gelten für das Asylverfahren neue rechtliche Bestimmungen, welche im Revisionsverfahren zu merklichen Änderungen geführt haben. Die Weiterbildung der SFH am 7. März 2012 in Bern wird diese Fragen schwerpunktmässig unter Einbezug der aktuellen Rechtsprechung thematisieren (halbtägige Veranstaltung, Kurssprache ist Deutsch).

Anmeldung (pdf)

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Hilfe für Flüchtlinge
Informationsblätter für Flüchtlinge.

Wichtige Informationen zum Asylverfahren, unter anderem auch ein Beschwerde-Formular, sind in der Rubrik «Hilfe» zu finden.

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Meine Meinung

Thiêng Ly-Dinh
Thiêng Ly-Dinh, Sozialarbeiterin, Mediatorin und kulturelle Beraterin, Bern
«Damit Menschen friedlich miteinander leben können, braucht es einen Dialog und gegenseitige Achtung.»

 
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