Rechtlicher Status
Personen aus dem Asylbereich haben je nach Ausgang ihres Asylverfahrens einen unterschiedlichen rechtlichen Status.
Sie sind Asylsuchende, wenn sie ein Asylgesuch gestellt haben und auf eine definitive Antwort der Behörden warten. Sie sind Flüchtlinge, wenn die Schweizer Behörden der Ansicht sind, dass sie in ihren Herkunftsländern von Verfolgung bedroht sind.
Sie sind vorläufig Aufgenommene, wenn die Behörden entscheiden, dass sie einer anderen Form von Gefährdung ausgesetzt sind. Sie sind Schutzbedürftige, wenn sie vor einem bewaffneten Konflikt fliehen und der Bundesrat beschlossen hat, ihnen diesen Status zu gewähren.
Und schliesslich gelten sie als abgewiesene Asylsuchende und haben keinerlei rechtlichen Status, wenn ihr Asylgesuch definitiv abgelehnt und ihre Ausweisung als vollziehbar beurteilt wurde.














