Nothilfe
Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, werden seit 1. April 2004 von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Der Ausschluss wurde am 1. Januar 2008 ausgedehnt und betrifft nun zusätzlich alle Personen, die nach einem durchlaufenen Asylverfahren einen negativen Asylentscheid erhalten haben. Sie können nur noch das in der Bundesverfassung festgeschriebene Recht auf Hilfe in Notlagen geltend machen.
Dieses Grundrecht besagt: «Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.»
Einfache Unterkünfte
Nothilfe beinhaltet Nahrung und Hygiene in Form von Sach-, Geldleistungen oder Gutscheinen, einfache Unterkunft, oft Kollektivunterkunft, Kleider in Form von Sachleistungen und medizinische Versorgung. Wenn Familien von der Nothilfe leben, dürfen die Kinder weiterhin die Schule besuchen. Die Kantone haben einen Spielraum. Sie können daher besonders verletzliche Personen wie Familien mit kleinen Kindern, Schwangere, unbegleitete Minderjährige, kranke und ältere Menschen in der Sozialhilfe belassen.
Nothilfe muss auf Antrag hin gewährt werden. Zuständig dafür sind die Kantone respektive die Gemeinden. Für jede unterstützungsbedürftige Person erhalten sie vom Bund eine Nothilfepauschale. Es ist möglich, dass Personen, die Nothilfe beantragen, sofort in Haft genommen werden.
Die Ausgestaltung der Nothilfe ist kantonal sehr unterschiedlich.
Berichte der SFH
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH hat seit 2004 mehrere Berichte über die Umsetzung des Sozialhilfeausschlusses verfasst. Die neusten Berichte können hier heruntergeladen werden:
- Nothilfe für ausreisepflichtige Asylsuchende, Nothilfepraxis in ausgewählten Kantonen (Februar 2011, pdf)
- Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende, Überblick zur Ausdehnung des Sozialhilfestopps (Dezember 2008, pdf)
- Nothilfe im Asylbereich, Einzelschicksale und Überblick über die kantonale Praxis (August 2006, pdf)
Weiterführende Informationen














