Integrationsförderung in der Schweiz
Seit Anfang 2008 ist der Systemwechsel der Integrationsförderung vollzogen – weg vom Bund hin zu den Kantonen. Als Ausgangspunkt gilt das neue Ausländergesetz, das der Integration einen hohen Stellenwert beimisst: Insbesondere soll die Chancengleichheit für alle in der Schweiz lebenden Menschen gesichert werden, so etwa im Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt.
Das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG), welches per 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, legt erstmals auf Bundesstufe die Grundsätze einer gesamtschweizerischen Integrationspolitik fest. In Artikel 4 des AuG steht unter anderem:
- Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz.
- Die Integration soll längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben.
Kantone zuständig
Neu haben die Kantone die operative Verantwortung und koordinieren die lokalen Integrationsmassnahmen. So wurden vor Ort «Kompetenzzentren Integration» eingerichtet. Alle Kantone und grossen Städte verfügen über Integrationsdelegierte, die wiederum den Austausch der Kantone mit dem Bund sicherstellen.
Der Bund richtet finanzielle Pauschalen an die Kantone: Gestützt auf Artikel 55 des AuG (Ausländergesetz) stehen dem Bund pro Jahr 14 Millionen Schweizer Franken für Integrationsmassnahmen zur Verfügung. Neu werden diese Mittel mehrheitlich in Form von Programmbeiträgen an die Kantone ausgerichtet. Der Integrationskredit des Bundesamtes für Migration (BFM) wird ab 2009 jährlich um zwei Millionen auf 16 Millionen Schweizer Franken aufgestockt, insbesondere um bestehende Angebotslücken bei den Sprachförderungsmassnahmen zu decken.
Seit 2008 erhalten die Kantone Integrationspauschalen für neu anerkannte Flüchtlinge und neu vorläufig Aufgenommene (6000 Schweizer Franken pro Person), was einem jährlichen Betrag von rund 36 Millionen Schweizer Franken entspricht.
Massnahmen des Bundes
Der Bundesrat verabschiedete im Jahr 2007 ein Paket von 45 Integrationsmassnahmen, welche massgeblich über die bestehenden Strukturen erfolgen und von Bundesstellen, Kantonen, Gemeinden sowie den Sozialpartnern und Organisationen gemeinsam umgesetzt werden.
Es handelt sich dabei um Massnahmen in den Bereichen Sprache, Bildung, Arbeit, Sport oder Gesundheit und um Projekte, welche die gesellschaftliche Integration in Wohngebieten fördern (so genannte «projets urbains»).
Wertvolle Netzwerke der Migrantinnen und Migranten
Die Migrantinnen- und Migranten-Organisationen und ihre Netzwerke verfügen über direkten Zugang zu den hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern. Sie sind als Integrationsakteure besonders wertvoll und sollen in ihrer Rolle gestärkt werden.
Dies ist ein zentrales Anliegen der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH, die bis Juni 2008 während rund sieben Jahren die Koordination von rund 35 Integrationsprojekten im Auftrag des Bundes wahrgenommen hat.
Berichte der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH
- Zwischen Verpflichtung und Förderung (pdf) Integrationspolitik in den Niederlanden, Dänemark, Schweden, Schottland und England, 2007
Zusammenfassung: Zwischen Verpflichtung und Förderung (pdf) - Jahresbericht Integrationsprojekte 2007 (pdf)
- Jahresbericht Integrationsprojekte 2006 (pdf)
- Jahresbericht Integrationsprojekte 2005 (pdf)














