Sie sind hier: Startseite > Asylrecht > Hilfswerksvertretung

Hilfswerksvertretung

Asylsuchende werden zu Beginn des Asylverfahrens durch Beamtinnen und Beamte des Bundesamtes für Migration (BFM) zu ihren Fluchtgründen befragt. Diese Abklärungen dienen als Grundlage für den Entscheid.

HilfswerksvertretungDas Asylgesetz bestimmt, dass diese Anhörungen (mit Ausnahmen) im Beisein einer Vertretung eines anerkannten Hilfswerks stattfinden. Die Arbeit der vier anerkannten Hilfswerke wird von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH koordiniert. Die SFH ist zuständig für die Schulung und Weiterbildung der Hilfswerkvertreter und -vertreterinnen und unterstützt die Hilfswerke mit Hintergrundinformationen. 

Neutrale Position

Die Hilfswerksvertreter und -vertreterinnen beobachten das Verfahren aus einer neutralen Position. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der offiziellen Befragung den Asylsuchenden Fragen stellen zu lassen, Einwände anzubringen sowie eine Zweitbefragung oder weitere Abklärungen anzuregen. Ziel ist sicherzustellen, dass die Gesuchstellenden Gelegenheit erhalten, in einer angenehmen Atmosphäre alle Fluchtgründe darzulegen. 

An der Anhörung von Asylsuchenden nehmen folgende weitere Personen teil: Eine Befragungsperson des BFM, welche die Anhörung führt und in der Regel über das Asylgesuch entscheidet, eine Übersetzungsperson und ein/e Protokollführer/in. Die asylsuchende Person kann sich von ihrer Rechtsvertretung oder einer persönlichen Begleitperson begleiten lassen. Unbegleiteten Minderjährigen muss für das Asylverfahren ein Vormund, Beistand oder zumindest eine rechtskundige Vertrauensperson beigeordnet werden, die auch an der Befragung teilnimmt.

Während der Befragung müssen die Asylsuchenden detailliert ihre Fluchtgründe schildern. Beweismittel (Polizeivorladungen, Gerichtsurteile, Arztzeugnisse, Fotos, Zeitungsartikel etc.) müssen abgegeben werden. Die Befragungsperson stellt Fragen, um einzelne Punkte zu vertiefen oder um Missverständnisse zu klären. Die Aussagen der Asylsuchenden werden protokolliert. Am Ende der Befragung wird den Asylsuchenden das Protokoll rückübersetzt. 

Die asylsuchende Person muss das Protokoll anschliessend mit ihrer Unterschrift genehmigen. Auch die Hilfswerksvertretung bestätigt ihre Teilnahme an der Befragung. Alle an der Befragung Anwesenden unterstehen der Schweigepflicht. Nichts, was die Asylsuchenden erzählen, darf den Behörden des Herkunftslandes mitgeteilt werden. 

Fairen Ablauf garantieren

Hilfswerksvertreterinnen und -vertreter sind normalerweise neben den Behörden die einzigen Personen, die Asylsuchende in der Befragung erleben. Sie handeln nicht als Rechtsvertreter der Asylsuchenden, sondern sollen den fairen Ablauf des Verfahrens garantieren.

HilfswerksvertreterInnen stehen ein für:

  • ein faires Asylverfahren
  • ein gutes Befragungsklima, in dem die Asylsuchenden frei von Angst über ihre schmerzlichen Erfahrungen sprechen können
  • die Vermittlung zwischen verschiedenen Kulturen sowie zwischen staatlichen Stellen und schutzsuchenden Menschen.

Wer gerne als Hilfswerksvertreterin oder -vertreter arbeiten möchte, wendet sich am besten an das regional zuständige Hilfswerk (pdf)

 

Informationen für HWV


Aktuelle Weiterbildungsveranstaltungen:

Artikelaktionen
  • Facebook
  • Twitter
  • Delicious
  • Mister Wong
  • Google Bookmark
  • Digg
  • Technorati
Hilfe für Flüchtlinge
Informationsblätter für Flüchtlinge.

Wichtige Informationen zum Asylverfahren, unter anderem auch ein Beschwerde-Formular, sind in der Rubrik «Hilfe» zu finden.

Spenden
Spenden

Sie wollen Flüchtlinge mit einer Spende unterstützen. Herzlichen Dank!

Meine Meinung

Thiêng Ly-Dinh
Thiêng Ly-Dinh, Sozialarbeiterin, Mediatorin und kulturelle Beraterin, Bern
«Damit Menschen friedlich miteinander leben können, braucht es einen Dialog und gegenseitige Achtung.»

 
Benutzerspezifische Werkzeuge