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Härtefälle

Personen, die sich im Asyl- oder Beschwerdeverfahren befinden, sowie abgewiesene Asylsuchende können gestützt auf Art. 14 Abs. 2 AsylG eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Betroffenen müssen sich seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz aufhalten;
  •  ihr Aufenthaltsort muss den Behörden immer bekannt gewesen sein;
  • wegen der fortgeschrittenen Integration muss ein Härtefall vorliegen;

Ein Härtefall liegt vor, wenn sich eine Person in einer persönlichen Notlage befindet. Ihre Lebensbedingungen müssen, gemessen am durchschnittlichen Schicksal von anderen ausländischen Personen, in gesteigertem Mass in Frage gestellt sein.

Es wird geprüft, ob es ihr in persönlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht zuzumuten ist, in ihre Heimat zurückzukehren und sich dort aufzuhalten. Zu diesem Zweck ist ihre zukünftige Situation im Ausland ihren persönlichen Verhältnissen in der Schweiz gegenüber zu stellen.

Die Härtefallregelung bezweckt nicht den Schutz vor kriegerischen Ereignissen und staatlichen Übergriffen oder ähnlichen Situationen, die den Vollzug der Wegweisung unzulässig, unzumutbar oder unmöglich machen.

Fortgeschrittene Integration

Als fortgeschritten integriert gilt eine Person, wenn sie:

  • eine feste Arbeit hat und nicht sozialhilfeabhängig ist;
  • genügende Kenntnisse einer Amtssprache hat (Deutsch, Französisch, Italienisch);
  •  ihre Identität aufgrund von Beweismitteln (Reisepass, Identitätsausweis, Geburtsschein etc.) feststeht;
  • keine Straftaten begangen hat;
  • sich ein soziales Umfeld in der Schweiz aufgebaut hat (Verein, Freunde).

Sind diese Bedingungen erfüllt, kann bei der Migrationsbehörde des Kantons ein Gesuch um Erteilung einer Härtefallbewilligung eingereicht werden. Zur Einreichung eines Härtefallgesuches empfiehlt es sich, die Rechtsberatungsstelle des Kantons aufzusuchen.

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Hilfe für Flüchtlinge
Informationsblätter für Flüchtlinge.

Wichtige Informationen zum Asylverfahren, unter anderem auch ein Beschwerde-Formular, sind in der Rubrik «Hilfe» zu finden.

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Meine Meinung

Thiêng Ly-Dinh
Thiêng Ly-Dinh, Sozialarbeiterin, Mediatorin und kulturelle Beraterin, Bern
«Damit Menschen friedlich miteinander leben können, braucht es einen Dialog und gegenseitige Achtung.»

 
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