Schengen/Dublin und die Schweiz
Am 1. März 2009 ist die Assoziierung der Schweiz an die EU-Abkommen von Schengen und Dublin offiziell in Kraft getreten. Das Schengener Abkommen hebt die Grenzkontrollen zwischen den Schengen-Staaten auf, Drittstaatsangehörige benötigen für alle Schengen-Staaten nur noch ein Visum.
Die Freizügigkeit im Binnenraum wird flankiert von Massnahmen der gemeinsamen Kontrolle der Aussengrenzen (Frontex) und der Justiz- und Polizei-Zusammenarbeit. Die Dublin-Verordnung enthält Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung eines Asylgesuches. Ein Gesuch soll innerhalb des Dublin-Raumes nur einmal geprüft werden; gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass jedes Gesuch tatsächlich auch geprüft wird und Asylsuchende nicht ohne ordentliches Verfahren von einem Staat in einen anderen geschoben werden. Alle Dublin-Staaten sind an die elektronische Fingerabdruck-Datenbank Eurodac angeschlossen.
Gestaltendes Mitspracherecht
Mit der Unterzeichnung der Abkommen von Schengen und Dublin im Rahmen der Bilateralen II nimmt die Schweiz an der europäischen Sicherheits- und Asylzusammenarbeit teil. Bei der Weiterentwicklung des entsprechenden Schengen-/Dublin-Rechts hat die Schweiz ein gestaltendes Mitspracherecht, darf jedoch formell nicht mitentscheiden.
Zwar verpflichtet die Assoziierung an die Abkommen von Schengen und Dublin die Schweiz nicht zur Übernahme der Mindeststandards der Asyl-Richtlinien, dennoch bleibt zumindest aus politischen Erwägungen wenig Spielraum, von den in der EU geltenden Regelungen abzuweichen.
Weiterführende Links
- Europa-Seite des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
- Europa-Seite des Bundesamtes für Migration (BFM)
Weiterführende Informationen
- Malta: Aktuelle Situation für Verletzliche (pdf), Themenpapier des SFH-Rechtsdienstes (September 2010)
- Übersicht (pdf) über die Asyl- und Wegweisungspraxis in einzelnen Dublin-Mitgliedstaaten (Dezember 2009)
SFH-Stellungnahmen zur Umsetzung von Schengen/Dublin
- Stellungnahme (pdf) zu Verordnungsänderungen im Rahmen der Rückführungsrichtlinie vom 8. September 2010
- Stellungnahme (pdf) zur Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie vom 17. August 2009
- Stellungnahme (pdf) zu Änderungen im Asyl- und Ausländergesetz zur Umsetzung des Schengener Grenzkodex und des Schengen-Dublin-Besitzstandes vom März 2008
- Stellungnahme (pdf) zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, Beteiligung der Schweiz an Frontex vom März 2007
- Stellungnahme (pdf) zum Entwurf einer Richtlinie über die Rückführung illegal anwesender Drittstaatsangehöriger vom Februar 2006
- Kurzübersicht (pdf) über das Haager Programm vom Februar 2006
- Stellungnahme (pdf) zur Assoziierung an Schengen/Dublin vom September 2004














