Harmonisiertes Asylrecht in der Europäischen Union
Seit ihrem Gipfeltreffen in Tampere im Mai 1999 hat die Europäische Union die Kompetenz, gemeinsame Mindeststandards im Asyl- und Einwanderungsrecht zu schaffen. Eine erste Etappe war die Verabschiedung von Mindeststandards in zentralen Feldern des Asylrechts bis Mai 2004. Die SFH hat auch im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Europäischen Flüchtlingsrat ECRE diesen Prozess verfolgt.
Inzwischen hat die EU zu fast allen Bereichen des Flüchtlingsrechts Regelungen getroffen. Im Asyl- und Migrationsrecht wurden Richtlinien verabschiedet, die von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Diese Richtlinien regeln zum Beispiel die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylgesuchs, die Voraussetzungen für die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft und den subsidiären Schutz, das Asylverfahren sowie die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Aber auch der Familiennachzug sowie die Rückkehr von illegalen Ausländern wurden in einer Richtlinie harmonisiert.
Kritik von Flüchtlingsverbänden
Leider konnten die bisher in diesem Rahmen erzielten Resultate im Hinblick auf einen hohen Standard des Flüchtlingsschutzes nicht überzeugen und ernteten Kritik von Flüchtlingsverbänden und dem UNHCR. Immerhin konnten sich die EU-Mitgliedsstaaten zumindest auf Minimalregelungen einigen, die nicht unterschritten werden dürfen.
Diese Standards sind auch für die Schweiz von zentraler Bedeutung. Zwar verpflichtet die Assoziierung an die Abkommen von Schengen und Dublin die Schweiz nicht zur Übernahme des harmonisierten Asyl-Acquis, dennoch bleibt zumindest aus politischen Erwägungen wenig Spielraum, von den in der EU geltenden Regelungen abzuweichen.
Verschärfte Kontrollen an Aussengrenzen
Realität ist, dass mit dem harmonisierten Asylrecht der Zugang zum Asylverfahren in Europa für Flüchtlinge nicht einfacher geworden ist. Zwar sind im europäischen Raum dank des Schengen-Abkommens die Grenzen gefallen, doch finden an den Aussengrenzen der EU verschärfte Kontrollen statt. Die EU-Staaten verfolgen eine gemeinsame Visapolitik, und es können Massnahmen gegen Transportunternehmen ergriffen werden, die Personen ohne gültige Reisepapiere transportieren.
Die Dublin-Verordnung enthält Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung eines Asylgesuches. Ein Gesuch soll innerhalb des Dublin-Raumes nur einmal geprüft werden; gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass ein Gesuch tatsächlich auch geprüft wird und Asylsuchende nicht ohne ordentliches Verfahren von einem Staat in einen anderen geschoben werden. Alle Dublin-Staaten sind an ein Datenaustauschsystem angeschlossen (Eurodac).
Weiterführende Links
- UNHCR-Büro in Deutschland: Dokumente der EU zur Harmonisierung des Asylrechts
- Dossier «Asyl» der EU-Kommission, Bereich Justiz und Inneres
- Europa-Seite der deutschen Partner-NGO Proasyl
- Europäischer Flüchtlingsrat ECRE














