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Beschwerdeverfahren

Gegen jeden negativen Entscheid oder Nichteintretensentscheid des Bundesamtes für Migration (BFM) kann beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Beschwerde erhoben werden.

Die kantonalen Rechtsberatungsstellen helfen beim Verfassen von Beschwerden und leisten in aussichtsreichen Fällen unentgeltliche Rechtshilfe. Es empfiehlt sich, nach Erhalt eines abweisenden Entscheids vom BFM so schnell wie möglich die Rechtsberatungsstelle des Kantons aufzusuchen, dem die betroffene Person zugeteilt wurde.

Bei der eigenständigen Einreichung einer Beschwerde sind folgende Punkte zu beachten:

Fristen: Nach Eröffnung des Entscheides ist die Beschwerde innert 30 Tagen, bei einem Nichteintretensentscheid innert fünf Arbeitstagen, beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.

Anträge: In der Beschwerde ist klar zu formulieren, was das Ziel der Beschwerde ist (Asyl oder vorläufige Aufnahme). Es ist zu begründen, weshalb man mit dem Entscheid des BFM nicht einverstanden ist und wieso man in der Schweiz Schutz benötigt. Wenn möglich sind Beweismittel einzureichen.

Sprache: Die Beschwerde ist in einer Amtssprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) zu verfassen. Die Beschwerde muss unterschrieben werden und ist im Doppel, mit den vorhandenen Beweismitteln und der Kopie des Entscheids, einzureichen.

Weiterführende Informationen zum Beschwerdeverfahren sind in der Rubrik «Hilfe» zu finden.

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Wichtige Informationen zum Asylverfahren, unter anderem auch ein Beschwerde-Formular, sind in der Rubrik «Hilfe» zu finden.

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Meine Meinung

Thiêng Ly-Dinh
Thiêng Ly-Dinh, Sozialarbeiterin, Mediatorin und kulturelle Beraterin, Bern
«Damit Menschen friedlich miteinander leben können, braucht es einen Dialog und gegenseitige Achtung.»

 
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